Gebäudeansicht Verwaltungsgerichtshof

Präsentation

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof ist das oberste Gericht der Verwaltungsgerichtsbarkeit in Hessen.

Er ist als 2. Instanz vor allem für die Rechtsmittel (Berufungen, Beschwerden, Anträge auf Zulassung der Berufung u.a.) gegen die erstinstanzlichen Entscheidungen der fünf hessischen Verwaltungsgerichte zuständig. Erstinstanzlich ist er zuständig für Normenkontrollverfahren gegen die Gültigkeit von landesrechtlichen Rechtsverordnungen, Bebauungsplänen u.ä. sowie für Streitigkeiten über Großvorhaben wie Flughäfen, Bundesfernstraßen, Atomkraftwerke u.ä.

Derzeit sind die Richterinnen und Richter des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs in 10 allgemeinen Senaten und mehreren Sonderspruchkörpern tätig.

Der Präsident des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs hat die Dienstaufsicht über die Richterinnen und Richter sowie die in der Gerichtsverwaltung tätigen Beamtinnen, Beamten und Beschäftigten der hessischen Verwaltungsgerichtsbarkeit.