Einsicht oder Anforderung von Gerichtsentscheidungen

Gerichtsentscheidungen einsehen

Die Richterinnen und Richter des Verwaltungsgerichts Kassel treffen täglich eine Vielzahl von Entscheidungen, insbesondere verfahrensabschließende Urteile, Gerichtsbescheide und Beschlüsse. Erforderlich für ein zuverlässiges und schnelles Auffinden einer Entscheidung ist daher die Kenntnis des Entscheidungsdatums und des Aktenzeichens des Verfahrens.

Viele der Entscheidungen sind für jedermann über die Landesrechtsprechungsdatenbank abrufbar. Im Übrigen können Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Kassel unmittelbar beim Gericht angefordert werden.

Anforderung von Entscheidungen beim Gericht

Anforderungen beim Gericht sind nur schriftlich möglich. Hierfür können Sie sich auf dem normalen Postweg, per Telefax oder per einfacher E-Mail an die Verwaltung des Gerichts wenden (Anschrift siehe unten).

Bitte teilen Sie Ihren Namen und Ihre Adresse sowie das Entscheidungsdatum und das Aktenzeichen des Verfahrens mit.

Die gewünschte Entscheidung wird Ihnen auf dem Postweg zugesandt. Soweit die angeforderte Entscheidung hier in elektronischer Form vorliegt und Sie eine E-Mail-Adresse angegeben haben, kann die Entscheidung auch per E-Mail an Sie übersandt werden.

Für die Übersendung von Entscheidungen ist eine Gebühr von 15,- Euro zu entrichten, wenn die Übersendung an nicht am Verfahren beteiligte Dritte erfolgt (Nr. 7 der Anlage zum Hessischen Justizkostengesetz).

Für Pressevertreter im Rahmen der Presseauskunft und für Behörden im Wege der Amtshilfe erfolgt die Übersendung von Entscheidungen kostenfrei.

Für weitere Informationen können Sie sich an die Mitarbeiterinnen der Serviceeinheiten wenden. Diese erreichen Sie unter der Telefonnummer +49 561 50669 - 0.

Schriftliche Anforderungen richten Sie bitte an:

Verwaltungsgericht Kassel
z. Hd. Frau Savic
Goethestraße 41 + 43
34119 Kassel
Telefax: +49 611 32761 - 8533
E-Mail: verwaltung@vg-kassel.justiz.hessen.de