Die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Darmstadt hat in zwei Eilverfahren Anwohnern Recht gegeben, die sich gegen eine von der Wissenschaftsstadt Darmstadt erteilte Baugenehmigung für einen 40 Meter hohen Antennenmast in unmittelbarer Nähe der denkmalgeschützten Villenkolonie in Darmstadt-Eberstadt wandten.