In den 50er Jahren des vorigen Jahrhunderts wurden in Hessen, wie in allen Bundesländern, die Berufsgerichte für Heilberufe gebildet.
In Hessen wurden sie zunächst bei allen Verwaltungsgerichten angesiedelt, so wurden 1954 das „Berufsgericht für Heilberufe bei dem Verwaltungsgericht Frankfurt“ und 1987 das entsprechende Gericht in Gießen errichtet. Die Berufsgerichte sind zuständig für die Ahndung von Verstößen gegen Berufspflichten der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Apotheker – und jetzt auch der psychologischen Psychotherapeuten sowie der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten.
Im Jahre 2006 entschied der hessische Gesetzgeber, dass es nur noch ein Berufsgericht für ganz Hessen geben solle. Dieses wurde ab Januar 2007 bei dem Verwaltungsgericht Gießen errichtet. Wesentliches Motiv für diese Entscheidung war, die Bedeutung des Verwaltungsgerichts Gießen zu stärken. Die noch anhängigen Verfahren der vier anderen Berufsgerichte (Frankfurt, Wiesbaden, Darmstadt, Kassel) gingen auf das Gießener Gericht über.