In der Rechtsantragstelle können zu Protokoll der Urkundsbeamtin oder des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle Klagen erhoben oder Anträge auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gestellt werden. Bei Bedarf kann bei Anträgen auf vorläufigen Rechtsschutz eine Begründung in angemessenem Umfang aufgenommen werden.
Den im weiteren Verfahren anfallenden Schriftverkehr einschließlich der Klagebegründung haben die Beteiligten selbst zu führen.