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65189 Wiesbaden
VG Wiesbaden
Verwaltungsgericht Wiesbaden
Kontakt
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DE-Mail: vg-wiesbaden@egvp.de-mail.de
Montag bis Freitag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung.
Montag bis Freitag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung.
Montag bis Freitag 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Sofern es nicht möglich ist, in dringenden Fällen Rechtsschutzgesuche innerhalb der Geschäftszeiten (montags bis donnerstags von 07:30 Uhr bis 15:30 Uhr und freitags von 07:30 Uhr bis 14:30 Uhr) einzureichen, beachten Sie bitte folgende Hinweise:
- Kündigen Sie bitte Ihre Eingabe telefonisch (+49 611 3261 - 0) zu den üblichen Geschäftszeiten an.
- Lassen Sie sich bitte möglichst mit der Serviceeinheit der für Ihr Anliegen zuständigen Kammer verbinden.
Hinweise
- Wenn Sie sich in Verwaltungsangelegenheiten an das Verwaltungsgericht Wiesbaden wenden wollen, können Sie dies über die E-Mail-Adresse verwaltung@vg-wiesbaden.justiz.hessen.de tun.
- In Fragen der Öffentlichkeitsarbeit erreichen Sie das Verwaltungsgericht Wiesbaden unter der Adresse presseredaktion@vg-wiesbaden.justiz.hessen.de.
- Klagen, Anträge oder Schriftsätze können Sie nicht per Email, sondern nur per Post oder per Fax oder über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach einreichen.
Parkmöglichkeiten für gehbehinderte Menschen, die mit einem PKW anreisen, gibt es in dem Parkhaus in der Weidenbornstraße 5, 65189 Wiesbaden. Dort sind auch besonders gekennzeichnete Behindertenparkplätze ausgewiesen, die deutlich breiter angelegt sind und sich auf der Eingangsebene befinden.
Im Innenbereich sind die Räume in den Obergeschossen sämtlich über Aufzüge erreichbar.
Wenn Sie einen Teil Ihrer Ausbildung in der Verwaltung oder Ihre Wahlstation bei dem Verwaltungsgericht Wiesbaden ableisten wollen, wenden Sie sich bitte an den Ausbildungskoordinator des VG Richter am VG Dr. Gornik oder Richterin am VG Pach (Stellvertreterin).
Presse
Pressesprecher
Herr Machel
Richter
Verwaltungsgericht Wiesbaden
Telefon
Fax
+49 611 32761 - 8536
Weitere Informationen
Die interne Verteilung der richterlichen Geschäfte, d.h., die Bestimmung, welche Kammer für welches Verfahren zuständig ist, bestimmt sich nach dem Geschäftsverteilungsplan. Dieser wird jährlich im Voraus von dem Präsidium des Gerichts beschlossen. Dem Präsidium des Verwaltungsgerichts Wiesbaden gehören neben dem Präsidenten des Gerichts sechs von der Richterschaft gewählte Mitglieder an.
Die Güterichterinnen und Güterichter erreichen Sie über die Geschäftsstelle.
Telefon: +49 611 3261 - 3179
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