Gebäudeansicht des Justizzentrums Wiesbaden.

Verwaltungsgericht Wiesbaden

Kontakt

Verwaltungsgericht Wiesbaden

Fax

+49 611 32761 - 8536

Mainzer Straße 124
65189 Wiesbaden

DE-Mail: vg-wiesbaden@egvp.de-mail.de

Sprechzeiten:
Montag bis Freitag 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung

Sprechzeiten der Rechtsantragsstelle:
Montag bis Freitag 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung

Öffnungszeiten der Galerie im Justizzentrum
Montag bis Freitag 08:00 Uhr - 17:00 Uhr

Hinweise

Wichtige allgemeine Hinweise für den Zutritt zu dem Justizzentrum Wiesbaden und dem Verwaltungsgericht Wiesbaden für die Dauer der Pandemie finden Sie in den nachfolgenden Downloads.

Sofern es nicht möglich ist, in dringenden Fällen Rechtsschutzgesuche innerhalb der Geschäftszeiten (montags bis donnerstags von 07:30 Uhr bis 15:30 Uhr und freitags von 07:30 Uhr bis 14:30 Uhr) einzureichen, beachten Sie bitte folgende Hinweise:

  • Kündigen Sie bitte Ihre Eingabe telefonisch (+49 611 3261 - 0) zu den üblichen Geschäftszeiten an.
  • Lassen Sie sich bitte möglichst mit der Serviceeinheit der für Ihr Anliegen zuständigen Kammer verbinden.

  • Wenn Sie sich in Verwaltungsangelegenheiten an das Verwaltungsgericht Wiesbaden wenden wollen, können Sie dies über die E-Mail-Adresse verwaltung@vg-wiesbaden.justiz.hessen.de tun.
  • In Fragen der Öffentlichkeitsarbeit erreichen Sie das Verwaltungsgericht Wiesbaden unter der Adresse presseredaktion@vg-wiesbaden.justiz.hessen.de.
  • Klagen, Anträge oder Schriftsätze können Sie nicht per Email, sondern nur per Post oder per Fax oder über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach einreichen.

Viele Entscheidungen sind über die Landesrechtsprechungsdatenbank abrufbar. Im Übrigen können Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Wiesbaden bei uns angefordert werden.

Dies ist nur schriftlich möglich. Hierfür können Sie sich des normalen Postwegs, des Telefax oder der E-Mail bedienen. Bitte teilen Sie Ihren Namen, Ihre Adresse sowie Ihr rechtliches Interesse für die Übersendung der angeforderten Entscheidung mit.

Die gewünschte Entscheidung wird Ihnen auf dem Postweg zugesandt. Soweit die angeforderte Entscheidung hier in elektronischer Form vorliegt, kann diese auch per E-Mail an Sie übermittelt werden.

Die Übersendung von Entscheidungen an nicht am Verfahren beteiligte Dritte ist kostenpflichtig. Unabhängig von der Art der Übermittlung und der Anzahl der Seiten wird eine Gebühr von 15,-- Euro erhoben.

Für weitere Informationen stehen Ihnen die Service-Einheiten zur Verfügung. Diese erreichen Sie unter der Telefonnummer: 0611/32 61-0

Verwaltungsgericht Wiesbaden
Mainzer Straße 124
65189 Wiesbaden
Telefax: +49 611 32761 - 8536
E-Mail: verwaltung@vg-wiesbaden.justiz.hessen.de

Parkmöglichkeiten für gehbehinderte Menschen, die mit einem PKW anreisen, gibt es in dem Parkhaus in der Weidenbornstraße 5, 65189 Wiesbaden. Dort sind auch besonders gekennzeichnete Behindertenparkplätze ausgewiesen, die deutlich breiter angelegt sind und sich auf der Eingangsebene befinden.

Im Innenbereich sind die Räume in den Obergeschossen sämtlich über Aufzüge erreichbar.

Wenn Sie einen Teil Ihrer Ausbildung in der Verwaltung oder Ihre Wahlstation bei dem Verwaltungsgericht Wiesbaden ableisten wollen, wenden Sie sich bitte an den Ausbildungskoordinator des VG Richter am VG Dr. Gornik oder Richterin am VG Pach (Stellvertreterin).

E-Mail: verwaltung@vg-wiesbaden.justiz.hessen.de.

Schülerpraktikanten haben bei dem Verwaltungsgericht Wiesbaden die Möglichkeit, einen Einblick in die vielseitigen Aufgaben des Gerichts zu nehmen und die dort ausgeübten Berufe kennenzulernen.

Da unsere Kapazität begrenzt ist, können wir nur Bewerberinnen und Bewerber berücksichtigen, für die von der Schule aus ein Pflichtpraktikum vorgesehen ist. Ein Anspruch auf die Ableistung eines Schülerpraktikums beim Verwaltungsgericht Wiesbaden besteht nicht. Voraussetzung für eine Zusage ist, dass die Betreuung der Praktikantinnen und Praktikanten im gewünschten Zeitraum durch unsere Mitarbeiter gewährleistet ist.

Pro Quartal eines Jahres wird an einem Termin für die Dauer von 2 Wochen ein Schülerpraktikum durchgeführt; zu diesem Termin können maximal zwei Schülerinnen bzw. Schüler angenommen werden.

Schülerpraktikanten erhalten von uns keine Vergütung. Die Kantine steht derzeit den Bediensteten und den Besuchern mit eingeschränktem Angebot zur Verfügung. Für die Benutzung der Kantine kann ein Essenszuschuss nicht gewährt werden.

Das Verwaltungsgericht Wiesbaden befindet sich im Justizzentrum Wiesbaden, welches barrierefrei gebaut ist.

Ihre Bewerbung mit

  • Anschreiben
  • Lebenslauf
  • Kopien der letzten beiden Zeugnisse
  • Bescheinigung der Schule, dass es sich um ein Pflichtpraktikum handelt

senden Sie bitte an das

Verwaltungsgericht Wiesbaden
Mainzer Straße 124
65189 Wiesbaden

oder per E-Mail an verwaltung@vg-wiesbaden.justiz.hessen.de

Für Ihre und unsere Sicherheit

Zur Vorbeugung vor Gewalttaten ist im Eingangsbereich des Justizzentrums eine Sicherheitskontrolle eingerichtet. Als Besucher müssen Sie daher je nach Besucherandrang unter Umständen mit Zeitverzögerungen beim Einlass rechnen und sollten dies bei Ihrer Terminplanung berücksichtigen.

Sollten Sie einen Herzschrittmacher tragen, könnte es zu Störungen kommen. Sofern Sie ein solches Gerät tragen, weisen Sie bitte im eigenen Interesse vor Betreten der Sicherungsschleuse die Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes darauf hin.

Gefährliche Gegenstände (hierzu zählen jede Art von Waffen, Messern oder anderen gefährlichen Gegenständen, die zur Verletzung von Personen geeignet sind, aber auch Trinkflaschen aus Glas oder ungeöffnete Plastiktrinkflaschen, Kameras und Fotoapparate) werden durch die Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes in Verwahrung genommen. Verweigert ein Besucher die Inverwahrnahme solcher Gegenstände, wird ihm der Zutritt zu dem Justizgebäude nicht gestattet werden können. Besteht der Verdacht eines Verstoßes gegen das Waffengesetz, erfolgt eine Sicherstellung der Gegenstände und Anzeigeerstattung an die zuständigen Behörden. Es ist daher im Interesse aller Besucher, keine gefährlichen Gegenstände in das Justizzentrum zu verbringen.

Erfahrungsgemäß kommt es bei dem Besuch von Schulklassen wegen der erforderlichen Kontrollen zu Verzögerungen beim Einlass. Begleitpersonen der Schulklassen werden daher gebeten darauf hinzuwirken, dass die Schülerinnen und Schüler unter Berücksichtigung der durch die Sicherheitskontrollen bedingten Einlassverzögerungen rechtzeitig vor Sitzungsbeginn bei Gericht eintreffen und dass möglichst nur die für den Besuch einer Gerichtsverhandlung aus pädagogischen Gesichtspunkten erforderlichen Gegenstände mitgebracht werden. Wir möchten insbesondere darauf hinweisen, dass keine Aufbewahrungsmöglichkeiten für Schulrucksäcke zur Verfügung stehen.

Öffentlichkeit:
Die mündlichen Verhandlungen des Verwaltungsgerichts Wiesbaden sind grundsätzlich öffentlich.
In dem Eingangsbereich des Justizzentrums finden Sie nach dem Passieren der Sicherheitskontrolle elektronische Aushänge (e-crom) über die Verhandlungstermine des Tages.

Die interne Verteilung der richterlichen Geschäfte, d.h., die Bestimmung, welche Kammer für welches Verfahren zuständig ist, bestimmt sich nach dem Geschäftsverteilungsplan. Dieser wird jährlich im Voraus von dem Präsidium des Gerichts beschlossen. Dem Präsidium des Verwaltungsgerichts Wiesbaden gehören neben dem Präsidenten des Gerichts sechs von der Richterschaft gewählte Mitglieder an.

Beschreibung

Datei ist nicht barrierefrei.

Die Güterichterinnen und Güterichter erreichen Sie über die Geschäftsstelle.

Telefon: +49 611 3261 - 3179

Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln:
Von der Innenstadt und vom Hauptbahnhof kommend erreichen Sie uns über die Haltestelle Weidenbornstraße mit den Stadtbussen (ESWE) der Linien 3 (Richtung Biebrich), 6 (Richtung Mainz) und 33 (Richtung Kostheim).

Anfahrt mit dem PKW:

  • A 3:am Wiesbadener Kreuz auf die A 66 in Richtung Wiesbaden
  • A 66:an der Abfahrt Mainzer Straße in Richtung Stadtmitte
  • A 643:am Schiersteiner Kreuz auf die A 66 in Richtung Frankfurt
  • A 671:bis zum Autobahnende fahren, dann weiter Richtung Stadtmitte

Ein öffentliches Parkhaus befindet sich in der Weidenbornstraße 5 (Kosten: 1.Stunde 1 €, jede weitere Stunde 1,50 €, ganztägig 8 €). Es ist von 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr geöffnet; nach 22:00 Uhr ist der Einlass mit einem gültigen Parkschein möglich.

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