Anmerkung:
Wenn hier im Folgenden von "Richtern", Einzelrichtern“, "Berichterstattern" oder "Vorsitzenden" gesprochen wird, dann geschieht dies aus Gründen der Vereinfachung und der Übersichtlichkeit des Textes. Natürlich sind damit jeweils auch die Richterinnen gemeint, deren Anteil an der Richterschaft in Hessen annähernd 50 Prozent beträgt!
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