Viele Entscheidungen sind über die LandesrechtsprechungsdatenbankÖffnet sich in einem neuen Fenster abrufbar. Im Übrigen können Entscheidungen des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs Kassel bei uns angefordert werden.
Dies ist nur schriftlich möglich. Hierfür können Sie sich des normalen Postwegs, des Telefax oder der E-Mail bedienen. Bitte teilen Sie Ihren Namen, Ihre Adresse sowie Ihr rechtliches Interesse für die Übersendung der angeforderten Entscheidung mit.
Die gewünschte Entscheidung wird Ihnen auf dem Postweg zugesandt. Soweit die angeforderte Entscheidung hier in elektronischer Form vorliegt, kann diese auch per E-Mail an Sie übermittelt werden.
Die Übersendung von Entscheidungen an nicht am Verfahren beteiligte Dritte ist kostenpflichtig. Unabhängig von der Art der Übermittlung und der Anzahl der Seiten wird eine Gebühr von 15,-- Euro erhoben (Nr. 7 der Anlage zum Hessischen Justizkostengesetz).
Für Medienvertreter und für Behörden im Wege der Amtshilfe erfolgt die Übersendung von Entscheidungen kostenfrei.
Für weitere Informationen stehen Ihnen die Service-Einheiten zur Verfügung.