Geschichte des Verwaltungsgerichts Darmstadt

Die Geburtsstunde des Verwaltungsgerichts Darmstadt schlug am 15. Oktober 1946. Erster Direktor des Gerichts wurde der frühere Innen-, Finanz- und Justizminister des Volksstaates Hessen, Ferdinand Kirnberger. Die Errichtung der Verwaltungsgerichte in Hessen ging auf eine Anordnung der amerikanischen Militärregierung in Absprache mit dem Alliierten Kontrollrat für Deutschland zurück.

Damit steht das Verwaltungsgericht Darmstadt, wie die gesamte hessische Verwaltungsgerichtsbarkeit, die in dieser Zeit aufgebaut wurde, für eine frühe Phase der Reorganisation staatlicher Strukturen in Hessen, noch bevor sich das neue Bundesland Hessen mit der Hessischen Verfassung vom 1.Dezember 1946 seine konstitutionelle Grundlage gab. Die lange Tradition von Darmstadt als Verwaltungsgerichtsstandort reicht bis in das 19. Jahrhundert zurück, denn bereits 1875 wurde für das damalige Großherzogtum Hessen und bei Rhein in Darmstadt der Hessische Verwaltungsgerichtshof errichtet.

In den ersten Nachkriegsjahren bestimmten überwiegend Klagen gegen Wohnraumbeschlagnahmen die Arbeit des Gerichts. Von 1.887 Verfahren, die bis Ende 1949 anhängig gemacht wurden, bezogen sich 1.005 auf dieses Teilgebiet des Verwaltungsrechts. Am ersten Sitzungstag stand beispielsweise ein Fall zur Verhandlung an, bei der eine 75-jährige Frau aus dem südhessischen Gernsheim gegen eine Entscheidung der örtlichen Wohnungskommission klagte, wonach die Frau, die als Einzelperson eine Ein-Zimmer-Wohnung mit Küche bewohnte, im Wege eines „Ringtausches“ eine andere Wohnung beziehen und ihre bisherige Wohnung einer ausgebombten vierköpfigen Familie überlassen sollte. Das Gericht entschied „die Entscheidung solange auszusetzen, bis die Gemeinde Gernsheim der Klägerin eine angemessene Ersatzwohnung angeboten hat“ (Darmstädter Echo vom 05.07.1977: Der Staat hat nicht immer Recht).

Bereits kurz nachdem das Verwaltungsgericht Darmstadt seine Tätigkeit aufgenommen hatte, zeichnete sich eine starke Inanspruchnahme verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzes ab, sodass sich Direktor Kirnberger im Dezember 1947 genötigt sah, in einem Schreiben an den Regierungspräsidenten in Darmstadt Alarm zu schlagen: „Das Verwaltungsgericht ist am Zusammenbrechen“, so lautete der erste Satz seines Schreibens. Neben dem – für damalige Verhältnisse – großen Geschäftsanfall von 200 Klagen und gleichzeitig äußerst geringer Personalausstattung sowohl im richterlichen als auch im nichtrichterlichen Bereich, bereiteten dem damaligen Direktor, der zu diesem Zeitpunkt mit 72 Jahren die Pensionsgrenze weit überschritten hatte, auch erhebliche krankheitsbedingte Ausfälle Sorge. Außer ihm selbst, so geht es aus dem Schreiben hervor, war offenbar nur ein weiterer hauptamtlicher Richter am Gericht tätig.

Als problematisch erwies sich in diesen ersten Jahren auch die räumliche Unterbringung des Gerichts, welches in der sogenannten „Baracke II“ einquartiert war. Dabei handelte es sich um behelfsmäßige Räume des Regierungspräsidiums in der Rheinstraße 62. Aufgrund des unermüdlichen Einsatzes von Direktor Kirnberger erfolgte im Jahr 1949 der Wiederaufbau des ehemaligen Gewerbemuseums in der Neckarstraße 3, das fortan für mehrere Jahrzehnte bis Ende der 1990’er Jahre als Gerichtsgebäude diente und heute die Finanzverwaltung beherbergt.

Auch die auf die Neugründung des Gerichts folgenden Jahrzehnte führten zu einem kontinuierlich steigenden Arbeitsanfall. So hatte sich in einem Zeitraum von fünf Jahren (von 1969 bis 1974) der Arbeitsanfall bei gleicher Richterzahl mehr als verdoppelt. Zwischenzeitlich umfasste das Gericht fünf Kammern. Nunmehr standen andere Rechtsgebiete im Fokus: Einen großen Stellenwert hatte das Wehrrecht – hier wirkte sich insbesondere die große Zahl von Kriegsdienstverweigerungsfällen aus –, aber auch das Gewerbe-, Berufs- und Wirtschaftsrecht, das Umweltschutzrecht, die Auswirkungen der Planungen im Straßen-, Wasser- und Baurecht und das Ausländerrecht gewannen stetig an Bedeutung für die Arbeit des Gerichts. Auch die Zahl der Eilverfahren nahm erheblich zu. Im Jahr 1978 bestand das Verwaltungsgericht Darmstadt dann aus sechs Kammern bei weiter steigenden Eingangszahlen.

Nunmehr arbeiteten 19 Richter bei 2.554 anhängigen Verwaltungsstreitverfahren am Gericht. Man rechnete mit einem Zeitraum von mehreren Jahren bis zur Erledigung dieser Verfahren.

In den folgenden Jahren hielten sogenannte „Großverfahren“, die es in dieser Form vorher noch nicht gegeben hatte, Einzug in den Gerichtsalltag. Das erste Verfahren dieser Art betraf die Inbetriebnahme des Kompaktlagers für abgebrannte Brennelemente beim Kernkraftwerk Biblis A. Andere Verfahren befassten sich mit der Planfeststellung für eine Sondermülldeponie in Mainhausen, mit Müllablagerungen in der wegen ihrer bedeutenden paläontologischen Funde seit 1995 zum Weltkulturerbe zählenden Grube Messel, mit der Errichtung der Startbahn West des Frankfurter Flughafens u. v. m.

Einen bedeutenden Einschnitt erlebte das Gericht im Jahr 1992: Von Mitte 1992 an erhielt das Verwaltungsgericht Darmstadt auch die Zuständigkeit für Asylverfahren. Bis zu diesem Zeitpunkt waren nur drei der fünf erstinstanzlichen hessischen Verwaltungsgerichte mit Asylsachen befasst. Die drastisch steigende Zahl von Asylbewerbern führte zu einer weiteren signifikanten Zunahme der Verwaltungsstreitverfahren insgesamt und beanspruchte in Darmstadt etwa die Hälfte der richterlichen Arbeitskraft. Dieser Zustand hielt lange Zeit an. Die Folge war eine Ausweitung des Personalkörpers. Dies wiederum führte dazu, dass das Domizil in der Neckarstraße 3 nicht mehr genügend Platz für alle bot. Der damalige Präsident Dr. Richard Urban, der das Gericht von 1991 bis 2008 leitete, musste daher schon bald nach seiner Amtsübernahme nach neuen Räumlichkeiten Ausschau halten. „Mit Köfferchen und Stadtplan auf Objektsuche“, so betitelte das Darmstädter Echo am 04.01.1992 ein Interview mit dem neuen Präsidenten. Durch die Eröffnung einer Außenstelle des Gerichts in der Orangerieallee im Stadtteil Bessungen, fernab vom Hauptgebäude in der Neckarstraße, wurde die Raumnot gelindert.

Das Jahr 1993 brachte einen vorläufigen Höhepunkt der Geschäftsbelastung des Gerichts. Mehr als 8.000 Eingänge bedeuteten eine beträchtliche Zunahme der Arbeitsbelastung, vor allem verursacht durch 6.000 Asylverfahren. Inzwischen arbeiteten 26 Richterinnen und Richter sowie 35 Angestellte sowie Beamtinnen und Beamte am Gericht. Auch in anderer Hinsicht brachten diese Jahre große Veränderungen: Die elektronische Datenverarbeitung hielt Einzug, ein Vorgang, der sicherlich durch den mit der Welle von Asylverfahren zusammenhängenden rapiden Anstieg der Verfahrenszahlen und der Notwendigkeit, diese Situation möglichst rasch in den Griff zu bekommen, erheblich beschleunigt wurde. Die Verfahrenslaufzeiten in diesen Zeiten betrugen bei Asylverfahren durchschnittlich 17 Monate, bei klassischen Verwaltungsstreitverfahren 21 Monate und Eilverfahren durchschnittlich fünf Monate. Einzelne Verfahren, vor allem im Asylbereich, nahmen nicht selten bis zu fünf Jahre in Anspruch.

Mit der Jahrtausendwende erfolgte ein weiterer Einschnitt im durchaus positiven Sinne: Das zweigeteilte Gericht wurde in der Havelstraße 7 wieder zusammengeführt. Seit Ende Januar 2009 hat das VG Darmstadt sein Domizil in der Julius-Reiber-Straße.

2001 erreichten der Personalkörper und die Zahl der Kammern des Gerichts ihren Höhepunkt: Nunmehr arbeiteten 29 Richterinnen und Richter in neun Kammern; das Gericht verzeichnete in jenem Jahr 1.816 Eingänge bei 1.909 Erledigungen.

In den folgenden Jahren ging die Zahl der Verfahrenseingänge, vor allem im Asylbereich, kontinuierlich zurück, während zugleich Verfahrensrückstände abgebaut werden konnten. Zwischenzeitlich hatte das Asylrecht seine ehemals dominierende Stellung im Arbeitsalltag des Verwaltungsgerichts verloren. Mit dem Rückgang der Eingangszahlen wurden zehn Richterstellen abgebaut und zwei Kammern geschlossen; trotzdem konnte die Dauer der Verfahren durchschnittlich auf unter einem Jahr bei Hauptsacheverfahren und zwei bis drei Monaten bei Eilverfahren reduziert werden.

Dieser Trend kehrte sich nach dem Anstieg der Flüchtlingszahlen im Jahre 2015 wieder um. So betrug die Zahl der Neueingänge im Jahre 2016 bereits 3.400 Verfahren, im Jahre 2017 gingen mehr als 5.600 Verfahren ein. Die Anzahl der Kammern ist bei sieben geblieben; die Zahl der Richterinnen und Richter hat sich zwar von 19 auf 23 erhöht, bleibt damit aber deutlich unter dem richterlichen Personalbestand im Jahre 2001, in dem nur ein Drittel der Eingänge gegenüber dem Jahr 2017 zu verzeichnen war. Daher wird die Laufzeit der derzeit anhängigen Verfahren diejenige aus den Jahren 1993 und 1994 noch erheblich überschreiten.

Eine erfreuliche Entwicklung der letzten Jahre ist die kontinuierliche Steigerung der Zahl der Richterinnen. War das Verwaltungsgericht Darmstadt bis in die 1970’er Jahre hinein, wie alle Gerichte in dieser Zeit, noch eine Männerdomäne, so änderte sich dies in den letzten beiden Jahrzehnten erheblich. Inzwischen macht die Zahl der Richterinnen beim Verwaltungsgericht Darmstadt mehr als die Hälfte der Richterschaft aus. Zudem führen in drei von sieben Kammern Richterinnen den Vorsitz, und seit 2008 hat das Verwaltungsgericht Darmstadt mit Dagmar Rechenbach seine erste Präsidentin.

Seit dem Jahre 2004 bietet das VG Darmstadt alternative Methoden der Konfliktbeilegung an, insbesondere die Mediation, die bei den Verfahrensbeteiligten hohe Akzeptanz genießt und bislang in rund 80 Prozent der mediierten Verfahren zu einer einvernehmlichen Erledigung des Rechtsstreits geführt hat. Gegenwärtig verfügt das VG Darmstadt über fünf Richterinnen und Richter, die als Mediatorinnen und Mediatoren ausgebildet sind und als sogenannte „Güterichter“ Mediationen durchführen.

Trotz der starken Belastung wird das Verwaltungsgericht Darmstadt, wie seit seiner Gründung im Jahr 1946, auch in den kommenden Jahren in gewohnt bürgernaher und effizienter Weise Rechtsuchenden, die sich durch die Verwaltung in ihren Rechten verletzt fühlen, als Anlaufstelle dienen.