Asylfaktenlisten

In Asylstreitverfahren führt das Gericht in der Regel ein Konvolut von Auskünften und Nachrichten über das Herkunftsland des Asylbewerbers in das Verfahren ein. Diese Dokumente gehen aus Listen hervor, deren Name den Beteiligten mitgeteilt wird. Es existiert für jede Kammer eine Datei, in der alle diese Kammer betreffenden Asylfaktenlisten enthalten sind.