Informationen zum Referendariat

Gemäß § 29 Abs. 2 Nr. 3 i. V. m. Abs. 4 S. 2 JAG kann maximal die Hälfte der Verwaltungsstation auch bei einem Verwaltungsgericht abgeleistet werden.

Wenn Sie sich für die Ableistung eines Teiles der Verwaltungsstation am Verwaltungsgericht interessieren, bedenken Sie bitte, dass Ihnen die gemäß § 34 Abs. 2 JAG in dieser Station zu vermittelnden praktischen Tätigkeiten beim Gericht nicht vermittelt werden können.

Richten Sie deshalb bitte Ihre Ausbildung so ein, dass Sie den ersten Teil Ihrer Verwaltungsstation bei einer Behörde verbringen und teilen Sie bei Ihrer Bewerbung mit, welche dies sein soll.

Wegen der großen Anzahl an Bewerbungen können wir keine Zusage machen, dass Sie sich während Ihrer Ausbildung am Verwaltungsgericht mit bestimmten Rechtsgebieten beschäftigen können. Ausbildungsrelevant sind im wesentlichen alle Rechtsgebiete, für die das VG zuständig ist, bis auf die Streitigkeiten nach dem Asylgesetz, weshalb eine Zuweisung an Kammern, die fast ausschließlich Streitigkeiten nach dem Asylgesetz bearbeiten, in der Regel unterbleibt.

Bewerben Sie sich bitte mit dem Bewerbungsformular für Referendare.
E-Mail: referendarausbildung@vg-frankfurt.justiz.hessen.de

Eine Zusage erfolgt nicht früher als fünf Monate vor Beginn Ihrer Verwaltungsstation.

Laufende Referendar-Klausurenkurse am Verwaltungsgericht Frankfurt am Main

CALL FOR PAPERS

„Verfassungsfeindlich, aber nicht verboten. (Wie) ist das Recht auf die Präsenz verfassungsfeindlicher Parteien eingestellt?“