Das Verwaltungsgericht Gießen ist das jüngste der fünf hessischen Verwaltungsgerichte.
"Keimzelle" des Gerichts war die Einrichtung von zwei auswärtigen Kammern des Verwaltungsgerichts Wiesbaden im Januar 1980, die im Hochhaus der Stadtwerke in der Lahnstraße ihren Betrieb aufnahmen. Die hohe Dauerbelastung dieser beiden Kammern (jährlich bis zu 1.200 Neueingänge nebst einigen tausend Hochschulzulassungsverfahren bzgl. der Universität Gießen) führte schließlich zur Gründung eines selbständigen mittelhessischen Verwaltungsgerichts in Gießen am 1. Januar 1987, welches mit damals fünf eingerichteten Kammern für die Bearbeitung von Verfahren aus den Landkreisen Gießen, Lahn-Dill, Marburg-Biedenkopf und Vogelsberg zuständig war. Mit Marburg fiel damit auch eine weitere Universität in den Zuständigkeitsbereich des Gerichts mit der Folge, dass sich auch die Anzahl der Hochschulzulassungsverfahren weiter erhöhte.
Da die beengten Platzverhältnisse im Hochhaus der Stadtwerke nicht mehr ausreichten, benötigte das Gericht neue Räumlichkeiten, die auf zwei angemieteten Etagen unter der Anschrift Talstraße 3 im Schiffenberger Tal gefunden wurden.
Die nachhaltigste Veränderung des Gerichts trat durch die Erstreckung seiner Zuständigkeit auf Asylverfahren im Jahre 1991 ein, die neben der Übernahme von ca. 2.000 bereits anhängigen Verfahren noch im selben Jahr zu 1.518 Neueingängen allein in diesem Rechtsbereich führte. Um diese "Verfahrensflut" bewältigen zu können, wurde das Gericht im Jahr 1991 zunächst auf sechs Kammern und anschließend im Jahr 1992 auf neun Kammern aufgestockt. Dies machte noch im Jahr 1992 die Einrichtung einer Zweigstelle in der Friedrich-List-Straße 25 erforderlich, die bis zum Umzug des Gerichts im Mai 1994 in den Neubau und heutigen Standort in der Marburger Straße 4 existierte. Mit diesem Umzug wuchs das Gericht schließlich auf eine Größe von zehn Kammern an, was wegen der ständig zunehmenden Eingänge im Asylbereich und einer Vergrößerung des Gerichtsbezirks um den Wetteraukreis im Jahr 1992 dringend erforderlich geworden war.
Nachdem das Verwaltungsgericht Gießen nach dem Abbau der Asylverfahren aus den neunziger Jahren zwischenzeitlich nur noch über acht Kammern verfügte, sind durch den erneuten deutlichen Anstieg dieser Verfahren in den Jahren 2017 bis 2019 seit dem 3. Mai 2021 wieder zehn Kammern eingerichtet und aktuell (August 2022) 36 Richterinnen und Richter, acht Beamtinnen und Beamte sowie 33 Angestellte hier tätig. Damit ist das Verwaltungsgericht Gießen nach dem Verwaltungsgericht Frankfurt am Main (mit 12 Kammern) das zweitgrößte der fünf erstinstanzlichen Verwaltungsgerichte in Hessen.