Schülerpraktikanten haben bei dem Verwaltungsgericht Wiesbaden die Möglichkeit, einen Einblick in die vielseitigen Aufgaben des Gerichts zu nehmen und die dort ausgeübten Berufe kennenzulernen.
Da unsere Kapazität begrenzt ist, können wir nur Bewerberinnen und Bewerber berücksichtigen, für die von der Schule aus ein Pflichtpraktikum vorgesehen ist. Ein Anspruch auf die Ableistung eines Schülerpraktikums beim Verwaltungsgericht Wiesbaden besteht nicht. Voraussetzung für eine Zusage ist, dass die Betreuung der Praktikantinnen und Praktikanten im gewünschten Zeitraum durch unsere Mitarbeiter gewährleistet ist.
Pro Quartal eines Jahres wird an einem Termin für die Dauer von 2 Wochen ein Schülerpraktikum durchgeführt; zu diesem Termin können maximal zwei Schülerinnen bzw. Schüler angenommen werden.
Schülerpraktikanten erhalten von uns keine Vergütung. Die Kantine steht derzeit den Bediensteten und den Besuchern mit eingeschränktem Angebot zur Verfügung. Für die Benutzung der Kantine kann ein Essenszuschuss nicht gewährt werden.
Das Verwaltungsgericht Wiesbaden befindet sich im Justizzentrum Wiesbaden, welches barrierefrei gebaut ist.
Ihre Bewerbung mit
- Anschreiben
- Lebenslauf
- Kopien der letzten beiden Zeugnisse
- Bescheinigung der Schule, dass es sich um ein Pflichtpraktikum handelt
senden Sie bitte an das
Verwaltungsgericht Wiesbaden
Mainzer Straße 124
65189 Wiesbaden
oder per E-Mail an verwaltung@vg-wiesbaden.justiz.hessen.de.