Galerie im Justizzentrum

Die Galerie im Justizzentrum bietet für Künstlerinnen und Künstler die Möglichkeit, ihre Werke während der Öffnungszeiten des Justizzentrums auszustellen.

Nach dem Umzug der fünf Wiesbadener Gerichte – Amtsgericht, Landgericht, Verwaltungsgericht, Sozialgericht, Arbeitsgericht - und der Staatsanwaltschaft in das Justizzentrum in der Mainzer Straße entstand die Idee, die öffentlichen Räume im Bereich der Sitzungssäle im 1. Obergeschoss für wechselnde Kunstausstellungen zu nutzen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sämtlicher Gerichte und der Staatsanwaltschaft gründeten die „Galerie im Justizzentrum“ und veranstalten dort seit 2010 Kunstausstellungen. Das „Galerieteam“, das ausschließlich ehrenamtlich tätig wird, nimmt Bewerbungen um eine Ausstellung entgegen und entscheidet hierüber, es legt die Ausstellungstermine fest (regelmäßig drei Monate für eine Ausstellung) und organisiert die einzelnen Ausstellungen, einschließlich einer Vernissage, gemeinsam mit den Künstlerinnen und Künstlern. Die Ausstellungen werden in der örtlichen Presse und im Freundeskreis der Galerie bekannt gemacht.

Die „Galerie im Justizzentrum“ knüpft an eine Tradition an, die am Verwaltungsgericht Wiesbaden von 1989 bis 2005 bestand. In den damaligen Räumlichkeiten des Verwaltungsgerichts Wiesbaden in der Innenstadt in der Mühlgasse gab es bereits die „Galerie im Verwaltungsgericht“, wo etwa 100 Ausstellungen gezeigt wurden.

  1. Die Galerie stellt unentgeltlich die mit Galerieschienen versehenen Wände im Ausstellungsbereich im ersten Stock des Justizzentrums in Wiesbaden zum Zwecke der Kunstausstellung zur Verfügung.
    Die Ausstellungen sind im Rahmen der üblichen Öffnungszeiten des Gerichts für die Öffentlichkeit zugänglich. Sicherheitskontrollen und Zugangsbeschränkungen bleiben vorbehalten.
    Die Galerie behält sich vor, vorher nicht eingereichte Bilder abzuhängen, wenn hierfür aus der Sicht der Galerie ein Grund zur Beanstandung besteht.
    Belange des Brandschutzes sind zu beachten.
  2. Zwecks Abdeckung der laufenden Kosten steht der Galerie im Falle des Verkaufs ausgestellter Kunstwerke eine Provision von 10 % des Verkaufserlöses zu.
  3. Die Ausstellungen werden donnerstags um 18.oo Uhr mit einer Vernissage eröffnet.
    Diese umfasst eine Begrüßung und Eröffnung durch die Galeriemitarbeiter, eine Laudatio auf den/die Künstler und umrahmende Musikdarbietungen. Außerdem wird Wein, Wasser und Brot gereicht.
  4. Der/die Künstler verpflichten sich,
    1. einen Monat vor Ausstellungseröffnung für die Pressearbeit jeweils in digitalisierter Form vorzulegen:
      1. einen Text zu Person und Werk (1/2 DIN-A 4-Seite),
      2. einen Kurztext von 3 Zeilen als Untertext zu einer Fotoveröffentlichung,
      3. je ein Foto zur Person und zum Werk.
    2. die Ausstellungsstücke in der Woche der Ausstellungseröffnung bis spätestens Mittwoch-Abend aufzuhängen,
    3. einen Laudator zu bestellen,
    4. Musiker zu engagieren,
    5. ausreichend Wein (möglichst aus der Region) bis zum Vortag der Vernissage bereit zu stellen (durchschnittlich 70 - 80 Besucher, etwa 20-30Flaschen Wein),
    6. die Ausstellung bis zum Freitag vor der nächsten Ausstellungseröffnung vollständig abzubauen.
    7. spätestens bis zum Abbau der Ausstellung der Galerie die Provisionszahlungen zu entrichten, soweit diese nicht bereits per Anzahlung vom Käufer entrichtet worden sind.
  5. Die von den Mitgliedern des Galerieteams ehrenamtlich betriebene Galerie übernimmt keine Haftung für etwaige Beschädigungen oder die Entwendung der Werke.
    Es wird darauf hingewiesen, dass die Ausstellungsräume frei zugänglich sind und nicht beaufsichtigt werden.
Beschreibung

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