Nr. 05/2022
Die für das Berg- und Energierecht zuständige 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Kassel hat mit Urteil vom heutigen Tage die Klage eines anerkannten Naturschutzverbandes gegen einen Planfeststellungsbeschluss des Regierungspräsidiums Kassel bezüglich der Erweiterung einer Rückstandshalde bei der Gewinnung und Aufbereitung von Kalirohsalzen in Hattdorf abgewiesen. Beigeladen war die Betreiber-GmbH dieser Halde.
Zur Begründung seines Urteils hat das Gericht im Wesentlichen ausgeführt, der Kläger habe es zum einen bereits versäumt, seine Klage fristgerecht zu begründen. Zum anderen sei die behördliche Entscheidung aber auch in rechtlicher Hinsicht sowohl formell als auch materiell rechtmäßig. Das Gericht habe auch keinen Verstoß gegen europarechtliche Vorschriften feststellen können.
Gegen das Urteil ist ein Antrag auf Zulassung der Berufung möglich, der binnen eines Monats gestellt werden kann.
Aktenzeichen: 3 K 2876/18.KS