Verwaltungsgericht Kassel

Polizeiliche Auflösung einer Kampfsportveranstaltung

Nr. 01/2025

Die für das Polizei- und Ordnungsrecht zuständige 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Kassel hat mit Urteil vom 05.02.2025 die am 20.03.2024 erhobene Klage eines Teilnehmers an einer einmaligen Kampfsportveranstaltung in Bad Wildungen als unzulässig abgewiesen. Die Polizei hatte das Training aufgelöst, einen Platzverweis ausgesprochen und Personalien festgestellt. Dies mit der Begründung, dass die Veranstaltung in Wirklichkeit der rechtsextremen Kampfertüchtigung gedient habe. Zur Begründung seines Urteils führt das Gericht im Wesentlichen aus, das für eine solche Klage notwendige besondere Feststellungsinteresse liege nicht vor. Es fehle an tiefgreifenden Grundrechtseingriffen zu Lasten des klagenden Teilnehmers. Auch eine Wiederholungsgefahr für eine erneute gleichlautende Untersagungsverfügung oder ein Rehabilitationsinteresse des Klägers seien von diesem nicht ordnungsgemäß dargelegt worden.

Gegen das Urteil ist ein Antrag auf Zulassung der Berufung binnen eines Monats beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof möglich.

Aktenzeichen: 7 K 469/24.KS

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