Nr. 02/2024
Der Schwalm-Eder-Kreis und die Anmelder der für heute geplanten Versammlung „Hand in Hand für unser Land, Proteste der Landwirtschaft, Transportgewerbe, Handwerk, Bürger gegen die aktuelle Bundespolitik“ haben vor dem Verwaltungsgericht Kassel einen Vergleich erzielt.
Nachdem die Anmelder sich erfolgreich gegen die Verbotsverfügung des Schwalm-Eder-Kreises gewandt hatten (Pressemitteilung des Gerichts vom 08.02.2024 Nr. 1/2024 und des Hessischen Verwaltungsgerichtshof vom 08.02.2024 Nr. 2/2024), hat der Kreis die Versammlung zunächst im Rahmen einer „Beschränkungsverfügung“ vom 8. Februar 2024 in örtlicher Hinsicht auf die Anschlussstellen Borken (BAB 49) und Homberg (BAB 7) und in zeitlicher Hinsicht zwischen 8:00 Uhr bis 10:00 Uhr und zwischen 12:00 Uhr und 14 Uhr begrenzt. Dabei enthält die Verfügung weitere Einschränkungen.
Gegen die „Beschränkungsverfügung“ haben die Anmelder erneut um vorläufigen Rechtsschutz beim Verwaltungsgericht Kassel nachgesucht (Az.: 6 L 218/24.KS). Im Rahmen dieses Verfahrens haben die Beteiligten nunmehr einen gerichtlichen Vergleichsvorschlag des Kammervorsitzenden angenommen und das Verfahren damit beendet.
Der Vergleich ermöglicht es den Anmeldern - im Rahmen der weiteren Vorgaben der „Beschränkungsverfügung“ - auch die Anschlussstellen Neuental und Gudensberg (jeweils BAB 49) und Melsungen (A 7) zu nutzen.