Prozesskostenhilfe

Prozesskostenhilfe kann durch das Gericht auf Antrag bewilligt werden, wenn Sie

  1. nach Ihren persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen können und wenn
  2. die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint.

Dem Antrag sind eine Erklärung über Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse sowie entsprechende Belege beizufügen. Für diese Erklärung folgender Vordruck zu verwenden:

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