Sein 40-jähriges Dienstjubiläum im öffentlichen Dienst feierte jüngst Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Helmut Schmidt aus Gießen. Der Präsident des Verwaltungsgerichts Gießen, Harald Wack, gratulierte ihm aus diesem Anlass herzlich und dankte dem Jubilar für das auf vielen Ebenen von ihm eingebrachte große Engagement für die Belange der Verwaltungsgerichtsbarkeit und der hessischen Justiz.
Der in Schotten geborene Richter begann seine berufliche Laufbahn nach dem Abitur als Zeitsoldat und absolvierte anschließend beim Regierungspräsidium in Gießen als Beamter eine Ausbildung zum Diplom-Verwaltungswirt, bevor er ein Studium der Rechtswissenschaften in Gießen aufnahm. Nach dem Referendariat war er zunächst als wissenschaftlicher Mitarbeiter an einem Lehrstuhl für Öffentliches Recht an der Justus-Liebig-Universität tätig und trat 1995 als Richter in den Justizdienst ein. Am Verwaltungsgericht Gießen gehörte er viele Jahre der für Kommunalrecht zuständigen 8. Kammer an. Von Dezember 2014 bis November 2020 war er am Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel als Richter tätig. Seit November 2020 ist er Vorsitzender Richter der 4. Kammer am Verwaltungsgericht Gießen, die u.a. für das Polizei- und Ordnungsrecht zuständig ist. Sein besonderes Interesse gilt dem Kommunalrecht. Neben Veröffentlichungen in Fachzeitschriften ist Helmut Schmidt Mitautor eines Kommentars zur Hessischen Gemeindeordnung und zum Kommunalwahlrecht und in der Fortbildung als Dozent bei dem Hessischen Verwaltungsschulverband aktiv.