Verwaltungsgerichtshof Kassel

73 Jahre – NAKBA -

Hessischer Verwaltungsgerichtshof bestätigt Beschluss des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main, mit dem das Verbot der Versammlung „73 Jahre – NAKBA – Die fortdauernde Vertreibung in Palästina“ aufgehoben wurde.

Nr. 10/2021

Soeben hat der 2. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs entschieden, dass das von der Stadt Frankfurt am Main ausgesprochenen Versammlungsverbot der Versammlung„73 Jahre – NAKBA – Die fortdauernde Vertreibung in Palästina“ mit den von dem Verwaltungsgericht dargelegten Gründen keinen Bestand hat.Die Versammlung kann daher heute, 15. Mai 2021 weiterhin stattfinden.

Das Verwaltungsgericht ist zu Recht davon ausgegangen, dass Gründe der öffentlichen Sicherheit das von der Antragsgegnerin ausgesprochene Verbot der von der Antragstellerin angemeldeten Versammlung auf der Skaterfläche der Hauptwache in Frankfurt amMain am heutigen Nachmittag nicht rechtfertigen.

Dass der Veranstaltungsort für eine angesichts der aktuellen Entwicklungen des Konflikts zwischen Palästinensern und Israel zu erwartende höhere Teilnehmerzahl zu klein sein mag, rechtfertigt kein Versammlungsverbot, da eine Ausdehnung der Teilnehmer auf angrenzende Flächen möglich wäre. Den Erfordernissen des Infektionsschutzes im Hinblick auf die Corona-Pandemie kann durch die Auflagen, Masken zu tragen und Abstände einzuhalten, Rechnung getragen werden. Es liegen auch keine belastbaren Anhaltspunkte dafür vor, dass die Versammlungsleiterin nicht für einen friedlichen Verlauf der Versammlung eintreten und anderen Entwicklungen entgegentreten werde.

Der Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs ist unanfechtbar.
Aktenzeichen: 2 B 1055/21

 

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