Nr. 08/2025
Hessens Justizminister Christian Heinz hat am 31. Juli 2025 der Vorsitzenden Richterin am Hessischen Verwaltungsgerichtshof Claudia Bohn die Urkunde über die Beförderung zur Vizepräsidentin des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs überreicht.
Frau Bohn wurde im Jahr 1965 in Emden geboren. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Münster absolvierte sie ihren juristischen Vorbereitungsdienst in Nordrhein-Westfalen und legte dort 1994 die zweite juristische Staatsprüfung mit Prädikatsexamen ab.
1996 wurde sie in Hessen zur Richterin auf Probe berufen und war an den Verwaltungsgerichten Frankfurt am Main und Kassel eingesetzt.
Nach ihrer Lebenszeiternennung 1999 war sie beim Verwaltungsgericht Kassel tätig. Im Jahr 2008 war sie an den Hessischen Verwaltungsgerichtshof abgeordnet und wurde am 1. Januar 2010 zur Richterin am Hessischen Verwaltungsgerichtshof ernannt. Seit dem 29. Juni 2020 hat sie dort das Amt einer Vorsitzenden Richterin inne.
Die richterliche Tätigkeit Frau Bohns umfasste zentrale Bereiche der der Verwaltungsgerichtsbarkeit zugewiesenen Rechtsprechungsaufgaben. Schwerpunkte ihrer äußerst erfolgreichen richterlichen Tätigkeit waren das Schul- und Hochschulrecht, das Luftverkehrsrecht (u.a. Erweiterung des Flughafens Frankfurt am Main), das Prüfungs- und das Ausländerrecht.
Beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof übernahm die exzellente Juristin seit 2015 zusätzlich Aufgaben in der Gerichtsverwaltung, insbesondere in der Personalverwaltung, der Innenrevision sowie im Rahmen der richterlichen Geschäftsverteilung.
Bei der Wahrnehmung ihrer neuen Aufgabe als Vizepräsidentin des höchsten hessischen Verwaltungsgerichts werden ihr ihre Kenntnisse der verwaltungsrichterlichen Tätigkeit und der Gerichtsorganisation, über die sie wie nur wenige Richterinnen und Richter verfügt, von größtem Vorteil sein.
Frau Bohn ist verheiratet und hat eine erwachsene Tochter.