Verwaltungsgerichtshof Kassel

Dr. Johannes Meister

Richter am Hessischen Verwaltungsgerichtshof Dr. Meister wurde zum Richter am Bundesverwaltungsgericht gewählt.

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Nr. 07/2021

Der Richterwahlausschuss des Bundes hat in seiner gestrigen Sitzung in Berlin den Richter am Hessischen Verwaltungsgerichtshof Dr. Johannes Meister als neuen Richter für das Bundesverwaltungsgericht gewählt.

Der Präsident des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes, Dr. Schönstädt, zeigte sich über die Wahl von Dr. Meister hocherfreut und gratulierte dem Gewählten mit den Worten: „Eine herausragende Richterpersönlichkeit mit einem beeindruckenden Lebenslaufverlässt nach mehr als fünf Jahren den Hessischen Verwaltungsgerichtshof. Für die neuen Aufgaben am Bundesverwaltungsgericht wünsche ich Herrn Dr. Meister alles Gute und viel Erfolg.“

Dr. Meister wurde 1976 in Haiger geboren. Nach erfolgreichem Studium der Rechtswissenschaften an der Justus-Liebig-Universität in Gießen, an der er im Jahre 2003 auch promoviert wurde, und anschließendem Referendariat beim Landgericht Limburg a. d. Lahn war Dr. Meister ab 2005 zunächst als Referent bei der Deutschen Lufthansa AG tätig. Seine Richterlaufbahn in der Justiz des Landes Hessen begann 2006 als Proberichter beim Landgericht Limburg a. d. Lahn und beim Amtsgericht Dillenburg. Im Jahre2008 ließ sich Dr. Meister zunächst zum Verwaltungsgericht Kassel und anschließend an den Hessischen Verwaltungsgerichtshof abordnen. Nach seiner Ernennung zum Richter am Landgericht im Jahre 2009 kehrte er kurzzeitig zum Landgericht Limburg a. d. Lahn zurück, ehe er 2010 als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Bundesverfassungsgericht abgeordnet wurde. Hieran schloss sich von 2013 bis 2015 eine Abordnung als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den Staatsgerichtshof des Landes Hessen an. Im Jahre 2015 wurde Dr. Meister zum Richter am Verwaltungsgericht Gießen ernannt.

Zum 1. Januar 2016 erfolgte seine Ernennung zum Richter am Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel. Im Zeitraum 2019 bis 2020 ließ sich Dr. Meister als Verfahrensführer des Wahlprüfungsgerichts teilweise an den Hessischen Landtag zur Prüfung der Gültigkeit der Wahl zum Hessischen Landtag vom 28. Oktober 2018 abordnen. Zuletzt gehörte Dr. Meister dem u.a. für das Beamtenrecht zuständigen 1. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs an.

Dr. Meister ist verheiratet und hat drei Söhne.

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