Verwaltungsgericht Gießen

Eilantrag war erfolgreich

Die Versammlung mit dem Motto „Migration tötet – Messerstecher konsequent abschieben!“ darf nicht verboten werden.

Mit Beschluss vom heutigen Tage hat die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Gießen einem Eilantrag stattgegeben, mit dem sich der NPD-Bezirksverband Wetterau-Kinzig gegen ein Versammlungsverbot des Wetteraukreises gewandt hatte. Die angemeldete Mahnwache "Migration tötet - Messerstecher konsequent abschieben!“ darf nach dem Beschluss des Verwaltungsgerichts am heutigen Tag in der Zeit von 17.30 Uhr bis 18.30 Uhr unter Auflagen stattfinden.

Als Örtlichkeit hatte der Antragsteller ursprünglich eine Straßenkreuzung in Ranstadt auf der Hauptstraße an der Einmündung der Oberen Sackgasse angemeldet. Das Verwaltungsgericht verlegte die Versammlungsörtlichkeit auf den etwa 80 Meter entfernten Vorplatz der Gemeindeverwaltung. Der Grund hierfür sei der zwischen den Teilnehmenden einzuhaltende Mindestabstand von 1,5 Metern aufgrund der Corona-Pandemie.

Die maximale Teilnehmerzahl begrenzte das Verwaltungsgericht auf 15 Personen, der Antragsteller plant ausweislich seiner Versammlungsanmeldung nur mit 10 Teilnehmern.

Die Entscheidung (Beschluss vom 26.01.2021, Az.: 4 L 241/21.GI) ist noch nicht rechtskräftig. Die Beteiligten können dagegen binnen zwei Wochen Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel einlegen.

Stellvertretender Pressesprecher

Rainer Lambeck

Vors. Richter am Verwaltungsgericht

Verwaltungsgericht Gießen

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