Verwaltungsgericht Wiesbaden

Ergebnisse der „Sonntagsfrage“

Ergebnisse der „Sonntagsfrage“ unter Einbeziehung der Briefwähler dürfen auch vor der Bundestagswahl veröffentlicht werden

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Nr. 13/2021

Mit Eilentscheidung vom heutigen Tag hat die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Wiesbaden auf Antrag des Meinungsforschungsinstituts forsa festgestellt, dass es nicht gegen § 32 Abs. 2 BWahlG verstößt, wenn forsa vor dem Wahltag der Bundestagswahl Ergebnisse von Befragungen veröffentlicht, denen auch die Angaben von Briefwählern über ihre bereits getroffenen Wahlentscheidungen zugrunde liegen.

Die Antragstellerin forsa ist ein Unternehmen der Meinungsforschung und veröffentlicht unter anderem auf Grundlage telefonischer Wählerbefragungen Stimmungsbilder („Prognosen“) zum Wählerverhalten bei der Bundestagswahl am 26. September 2021 („Sonntagsfrage“). Die Antragstellerin liefert ihre Umfrageergebnisse an ihren Auftraggeber, das Medienunternehmen RTL/n-tv, und über einen Verteiler („Trendbarometer“) auch an zahlreiche anderen Medien, die diese Zahlen ebenfalls veröffentlichen können.

Zu den Befragten gehören bei Umfragen der Antragstellerin sowohl Wähler, die ihre Stimme bei der Urnenwahl am 26. September 2021 abgeben wollen, als auch Wähler, die ihre Stimme bereits bei der seit August möglichen Briefwahl abgegeben haben. Sobald vor einer Wahl die Möglichkeit besteht, die Stimme per Briefwahl abzugeben, fragt die Antragstellerin die Umfrageteilnehmer zunächst, ob und gegebenenfalls wie sie bereits per Brief gewählt haben; wer noch nicht gewählt hat, wird nach seiner voraussichtlichen Wahlentscheidung gefragt. Die Antragstellerin beabsichtigt, das Stimmverhalten der Briefwähler in die Umfrageergebnisse einzubeziehen, die sie veröffentlicht, ohne sie aber getrennt auszuweisen.

Der Antragsgegner, der Bundeswahlleiter, bat die Antragstellerin wie auch die anderen Meinungsforschungsinstitute, mit Blick auf ein drohendes Bußgeld in Höhe von 50.000 €.

§ 32 Abs. 2 Bundeswahlgesetz lautet: „ Ablauf der Wahlzeit unzulässig.“

 

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