Verwaltungsgericht Gießen

Jahrespressegespräch

Von der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit über die teilweise Asylverfahrenskonzentration bis zum Vergesellschaftungsversuch eines Kongo-Graupapageien - Jahresrückblick am Verwaltungsgericht

Das Verwaltungsgericht Gießen habe trotz der ab dem 1. Januar 2024 erfolgten Asylverfahrenskonzentration die Verfahrenslaufzeiten im Jahr 2024 verkürzen können. Dies sei auf das große Engagement der Beschäftigten und eingespielte Abläufe im Gericht zurückzuführen, so die Präsidentin des Verwaltungsgerichts Sabine Dörr im heutigen Jahrespressegespräch.

An dem zweitgrößten Verwaltungsgericht in Hessen sind aktuell in zehn Kammern 36 Richterinnen und Richter sowie weitere 38 Beschäftigte tätig.

Verfahren - Rückblick

Im vergangenen Jahr ergingen beim Verwaltungsgericht Gießen zahlreiche Entscheidungen sowohl mit erheblichen Auswirkungen im Einzelfall als auch von genereller Bedeutung.

So wurde die Anordnung häuslicher Quarantäne während der Corona-Pandemie nachträglich überprüft und teilweise für rechtswidrig erklärt und auch der Bau einer Logistikhalle in Echzell beschäftigte das Verwaltungsgericht erneut.

Ebenso erfolgten weitere Schritte bei der gerichtlichen Aufarbeitung der Protestaktionen im Dannenröder Forst. Zum einen wurde ein Schlagstockeinsatz, zum anderen ein Kostenbescheid für eine Abseilaktion der gerichtlichen Prüfung unterzogen. Während der Schlagstockeinsatz als rechtmäßig bewertet wurde, wurde der Kostenbescheid nach Einholung eines anthropologischen Gutachtens und Sachverständigen- sowie Zeugenbefragungen in der mündlichen Verhandlung durch die beteiligte Behörde aufgehoben.

Ferner beschäftigten das Gericht die Prüfung einer waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit nach einer Einstufung eines Betroffenen als Rechtsextremist und verschiedene Verfügungen des Haubergsvorstehers der Hauberggenossenschaft Offdilln ebenso wie die Hochschulwahl an der Philipps-Universität Marburg.

Im Bereich des Tierschutzrechts bestätigte das Gericht die Auflösung eines Milchviehbetriebs im Vogelsbergkreis sowie behördliche Anordnungen zur Auflösung eines Tierbestandes von knapp 30 Hunden und Katzen, die in einem Wohnhaus im Wetteraukreis gehalten wurden. Auch eine Anordnung des Veterinäramtes im Kreis Gießen, die auf einen Vergesellschaftungsversuch eines einzeln gehaltenen Kongo-Graupapagei gerichtet war, wurde einer gerichtlichen Prüfung im Eilverfahren unterzogen.

Ohne Erfolg blieb die Klage einer Grundschullehrerin, die ihre Corona-Erkrankung als Dienstunfall bzw. Berufskrankheit geltend gemacht hatte. Und auch die in einem Eilverfahren verfolgte Verpflichtung der Strafverfolgungsbehörden zur Erteilung einer Aussagegenehmigung für einen Kriminalbeamten im Prozess um den „Mord ohne Leiche“ wurde durch das Gericht abgelehnt.

Im Kommunalrecht wies das Gericht die Klage eines ehemaligen Bürgermeisters der Stadt Haiger ab, mit der er verschiedene Ansprüche im Zusammenhang mit einem Akteneinsichtsausschuss nach Ende seiner Amtszeit geltend machte. Außerdem lehnte es einen Eilantrag eines Bürgers der Stadt Staufenberg ab, der darauf abzielte, dem Bürgermeister Teile seiner Öffentlichkeitsarbeit zu untersagen.

Auf dem Gebiet des Gaststättenrechts wurde ein Antrag auf vorläufige Inbetriebnahme einer Prostitutionsstätte in Aßlar abgelehnt, da es der Antragstellerin nach Einschätzung des Gerichts zuzumuten sei, zur Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheitsschutz die Prüfung der erforderlichen Nachweise durch die zuständige Behörde abzuwarten. Ferner wurde ein Antrag gegen die Untersagung der Ausübung eines Gaststättengewerbes einer Betreiberin zweier Gaststätten in Bad Vilbel abgelehnt, was durch das Gericht mit glücksspielrechtlichen Verstößen begründet wurde. Außerdem wurde eine Klage eines Gießener Kanal- und Rohrreinigungs-Unternehmens gegen Gewerbeuntersagungen abgewiesen. Dabei verwies das Gericht auf eine rechtskräftige Verurteilung des Geschäftsführers wegen Wuchers in einem besonders schweren Fall und weitere Strafverfahren wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Bandenbetrugs und des Bandenwuchers.

Organisatorisches - Rückblick

Seit dem 1. Januar 2024 ist das Verwaltungsgericht Gießen in Asylverfahren hessenweit alleinzuständig für Verfahren aus nahezu allen Herkunftsländern. Bis auf zehn Hauptherkunftsländer, die von allen erstinstanzlichen Verwaltungsgerichten in Hessen bearbeitet werden, werden alle anderen Herkunftsländer nur noch am Verwaltungsgericht Gießen bearbeitet. Im Vergleich zum Jahr 2023 haben sich die Eingangszahlen beim Verwaltungsgericht Gießen insgesamt nahezu verdoppelt (1908 im Jahr 2023 und 3645 im Jahr 2024), wovon 684 Eingänge aufgrund der Asylverfahrenskonzentration erfolgten. Trotz dieser Konzentration sind die Laufzeiten im Asylbereich weiter gesunken. Das Verwaltungsgericht Gießen weist bei den Asylverfahren (Klageverfahren) 2024 mit 16,7 Monaten die kürzesten Verfahrensdauern der hessischen Verwaltungsgerichte auf (Durchschnitt im Jahr 2024 1. bis 3. Quartal: 20,2 Monate). Der noch vorhandene Altbestand, der durch die hohen Belastungen vergangener Jahre entstanden ist, wird jedoch in der nächsten Zeit Laufzeiten von wenigen Monaten kaum möglich machen. Hinzu kommt, dass sich der Personalbestand der Richterinnen und Richter im letzten Jahr (35,87 Richter-AKA) im Vergleich zum Jahr 2023 (33,2 Richter-AKA) nur leicht erhöht hat und ein Abbau der deutlich angestiegenen Verfahren aufgrund der Asylkonzentration daher nur begrenzt möglich ist. So sind im vergangenen Jahr insgesamt 4.915 Verfahren eingegangen und 4.079 Verfahren konnten einer Erledigung zugeführt werden. Im Jahr 2023 konnten hingegen noch mehr Verfahren erledigt werden als eingegangen sind. So sind im Jahr 2023 3.014 Verfahren eingegangen und 3.303 konnten erledigt werden.

„Das Verwaltungsgericht Gießen hat in seiner Geschäftsverteilung durch die Verteilung der vielen klassischen Sachgebiete und Asylländer auf die einzelnen Kammern und die damit einhergehende Spezialisierung für Synergieeffekte gesorgt, die eine beschleunigte Erledigung der Verfahren ermöglichen, wie die im Hessenvergleich guten Verfahrenslaufzeiten zeigen. Wir sind guter Hoffnung, dass sich die Laufzeiten nach dem Abbau der durch die immensen Eingänge in den Jahren 2017-2019 aufgebauten Bestände wieder deutlich verringern wird. Eine noch höhere Belastung mit Asylverfahren ohne gleichzeitige personelle Aufstockung würde trotz des Engagements der Kolleginnen und Kollegen diesem positiven Trend nach meiner Einschätzung entgegenwirken“, so die Präsidentin im Pressegespräch. Auch die Diskussion um die Bildung von reinen Asylgerichten lasse völlig außer Betracht, dass eine so enge Spezialisierung auf ein Rechtsgebiet wertvolle Ressourcen bei den Richterinnen und Richtern verkommen ließe.

Ausblick

Mit Blick auf die aktuellen Eingangszahlen lässt sich für das Jahr 2025 ein weiterer deutlicher Anstieg prognostizieren. So sind in diesem Jahr (Stand: 28. April 2025) bereits ca. 2.300 Verfahren eingegangen, wovon mehr als 75 % auf Asylverfahren zurückzuführen sind, was eine besondere Herausforderung darstellt. Das Asylrecht ist gekennzeichnet durch zahlreiche und zum Teil grundlegende Gesetzesänderungen und wird geprägt durch Unionsrecht sowie die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs. Für Sommer 2026 ist die Einführung eines gemeinsamen Europäischen Asylsystems geplant, das erhebliche Änderungen des bestehenden rechtlichen Systems vorsieht. Auch in tatsächlicher Hinsicht sind Asylverfahren in der Regel komplex, da eine individuelle richterliche Überzeugungsbildung und Würdigung des Verfolgungsschicksals angezeigt ist. Ferner ist zu erwarten, dass sich globale Entwicklungen auch auf die Entscheidungspraxis des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und damit letztendlich auch auf die Verfahrenszahl und -komplexität beim Verwaltungsgericht Gießen auswirken. So ist etwa mit einem weiteren Anstieg von eingehenden Asylverfahren zu rechnen, sollte das BAMF einen internationalen Schutzstatus für syrische Geflüchtete nunmehr verneinen oder sollten vermehrt ukrainische Menschen auf einen Asylantrag verwiesen werden.

Ausblick auf anstehende Verfahren

Nachfolgend wird eine Auswahl an Verfahren benannt, die in nächster Zeit hier zur Entscheidung anstehen und deren Streitgegenstand von öffentlichem Interesse sein könnte:

1. Kammer

1 K 313/23.GI, 1 K 37/25.GI und 1 K 38/25.GI

Termine zur m. V. sind der 21.05.2025, 10:00/10:30/10:45 Uhr, Raum 103

Der Kläger greift mehrere Bescheide des Landes Hessen an, mit denen dieses sein naturschutzrechtliches Vorkaufsrecht ausübte. In Rede stehen Grundstücke im Naturschutzgebiet „Lahnaue zwischen Atzbach, Dutenhofen und Heuchelheim“, die der Kläger gekauft hat. Durch den Erwerb der Grundstücke seitens des Landes soll die Renaturierung des Kahntgrabens sichergestellt werden.

1 K 2573/24.GI

Die Stadt Dillenburg wendet sich gegen einen raumordnungsrechtlichen Bescheid des Landes Hessen vom 12.06.2024, mit dem eine Zielabweichung vom Regionalplan Mittelhessen 2010 zugelassen wurde. Dieser Bescheid erging zugunsten der Gemeinde Eschenburg, die in einem Sondergebiet einen Rewe-Markt mit einer Gesamtverkaufsfläche von 2200 qm ermöglichen will. Die Stadt Dillenburg macht vor allem geltend, das Land Hessen habe eine Prüfung der Umweltauswirkungen versäumt und die Ansiedlung im Ortsteil Wissenbach entgegen dem Zentralitäts- und dem Integrationsgebot berühre die Grundzüge der Planung.

2. Kammer

2 K 2447/20.GI

Streitgegenstand ist die Rechtmäßigkeit der Erhebung eines Wasserbeitrags. Die Gemeinde hatte seit den 1990er Jahren ihre Wasserversorgungsanlagen erneuert, die Festlegung des hierfür zu erhebenden Beitragssatzes erfolgte durch Satzungsänderung im Jahr 2017. Die Klägerseite beruft sich hier unter anderem auf Verjährung.

2 K 2918/21.GI

Streitgegenstand ist die Zahlung von Friedhofsgebühren. Die Klägerin hatte nach dem Tod ihrer Tante, welche Sozialhilfeempfängerin war, gegenüber dem Sozialamt die Bereitschaft erklärt, die Beisetzung im Rahmen des noch vorhandenen Nachlasses in Auftrag zu geben. Den entsprechenden Auftrag hatte sie daher, so ihr Vortrag, nur für eine Liegezeit von einem Jahr erteilt. Die Stadt verlangt indes die Zahlung von Friedhofsgebühren für eine Liegezeit von weiteren 11 Jahren.

In der Kammer werden dieses Jahr ferner voraussichtlich noch Verfahren zur Nachzahlung von Taubblindengeld und zur Rückerstattung von Niederschlagswassergebühren nach Überzahlung entschieden werden. Zudem stehen in diesem Jahr weitere Grundsatzentscheidungen zur Erhebung von wiederkehrenden Straßenbeiträgen an.

3. Kammer

3 K 2580/21.GI

Termin zur m. V. ist der 22.05.2025, 10:00 Uhr, Raum 3

Das Verfahren betrifft ein Bauvorhaben in der denkmalgeschützten Gesamtanlage „Heimertshausen“ in Kirtorf im Vogelsbergkreis. Die Klägerin des Rechtsstreits begehrt die Aufhebung denkmalschutzrechtlicher Nebenbestimmungen in der ihr erteilten Baugenehmigung für den Umbau eines im Jahr 1949 erbauten Wohnhauses sowie eines im Jahr 1907 errichteten Nebengebäudes; die maßgeblichen Nebenbestimmungen beziehen sich auf die einzubauenden Fenster.

3 K 3475/21.GI

Termin zur m. V. ist der 22.05.2025, 11:30 Uhr, Raum 3

Bei diesem Verfahren handelt es sich um einen Nachbarstreit in Alsfeld Gemarkung Reibertenrod. Die Kläger wenden sich gegen die nachträglich erteilte Baugenehmigung für einen auf dem angrenzenden Nachbargrundstück in den Abstandsflächen errichteten Wintergarten und beanstanden die zusätzlich entstandenen Einsichtsmöglichkeiten auf ihr Grundstück. Die Besonderheit des Falles besteht darin, dass die Bauaufsicht den zunächst ohne Baugenehmigung errichteten Wintergarten nachträglich legalisiert und trotz der im Verfahren von den Klägern geltend gemachten nachbarschaftlichen Interessen eine Abweichung von den Abstandsflächen erteilt hat.

4. Kammer

4 K 864/22.GI

Die Kläger, zwei anerkannte Umwelt- und Naturschutzvereinigungen, wenden sich gegen die Erweiterung einer wasserrechtlichen Erlaubnis durch das Land Hessen zugunsten eines mittelhessischen Zweckverbands. Dieser ist demnach zur erweiterten Grundwasserentnahme berechtigt. Die Kläger sind der Ansicht, dass die Erweiterung, die auch der Wasserversorgung der Stadt Frankfurt am Main zugutekommen solle, rechtswidrig sei, da u.a. nicht die erforderliche Ortsnähe zwischen Verbrauchsgebiet und Gewinnungsanlage vorliege. 

Außerdem sind in der 4. Kammer derzeit zahlreiche Verfahren betreffend Rückforderungen von Subventionen anhängig, die im Rahmen der Corona-Pandemie gewährt wurden und nunmehr nachträglich überprüft werden.

5. Kammer

5 L 3485/24.GI

Bei diesem Verfahren handelt es sich um ein Konkurrentenstreitverfahren. Streitgegenstand ist die Besetzung der Präsidentenstelle des Amtsgerichts Gießen.

Außerdem sind in der 5. Kammer derzeit mehrere Verfahren betreffend Rückforderungen von Anwärterbezügen aufgrund von Entlassungen bzw. Nichteinstellungen wegen charakterlicher Nichteignung anhängig.

6. Kammer

6 K 1479/23.GI

Mit der Klage wird die Verurteilung der Stadt Homberg/Ohm zur Sanierung einer Stützmauer begehrt. Auf dem Grundstück der Klägerinnen verläuft entlang einer unmittelbar angrenzenden Straße über eine Länge von ca. 31m eine Stützmauer, die durch von der angrenzenden Straße abfließendes Oberflächen-/Regenwasser beschädigt wurde. Mittlerweile wurde eine Parkfläche, die unmittelbar an die Mauer angrenzt, gesperrt, um ein Absacken der Mauer bei Belastung auf das Grundstück der Klägerinnen abzuwenden.

6 K 2730/24.GI

Die Beteiligten, die Gemeinde Ehringshausen und der Lahn-Dill-Kreis, streiten über den Umfang der verkehrlichen Nutzung einer Verbindungsstraße, der sog. Stippbachtalstraße. Die Gemeinde Sinn wollte im Jahr 2023 die Straße aus Gründen des Amphibienschutzes schließen, die klagende Gemeinde Ehringshausen möchte die Verbindungsstraße offenhalten. Mit straßenverkehrsrechtlicher Anordnung des Lahn-Dill-Kreises aus dem Juni 2024 wurde u.a. festgestellt, dass die Verbindungswege zwischen Sinn und der Gemeinde Ehringshausen, Ortsteil Dreisbach und zwischen Sinn und der Gemeinde Ehringshausen, Ortsteil Kölschhausen, nicht als Straße dem öffentlichen Kraftfahrzeugverkehr gewidmet und planfestgestellt sind. Hiergegen richtet sich die Klage der Gemeinde Ehringshausen.

Darüber hinaus sind in der 6. Kammer auch diverse Verfahren, die den Entzug der Fahrerlaubnis betreffen, anhängig. Dabei geht es u.a. auch um den Konsum von Betäubungsmitteln – u.a. Cannabis – und den durch die Gesetzesänderung veränderten THC-Grenzwert.

7. Kammer

7 K 2298/21

Termin zur m. V. ist der 15. Mai 2025, 11 Uhr Raum 103

Es handelt sich um ein Verfahren aus dem Bereich Kinder- und Jugendhilferecht, bei dem es um einen Kostenerstattungsanspruch zwischen Trägern der Jugendhilfe geht. Streit besteht einerseits über die Frage, wer für den streitgegenständlichen Zeitraum örtlich zuständig für die Leistungserbringung war, andererseits ist auch die Höhe streitig, insbesondere ob einzelne Kostenpunkte durch Rechnungen nachgewiesen bzw. tatsächlich „Leistungen nach dem SGB VIII“ sind.

Des Weiteren sind in der 7. Kammer mehrerer Verfahren anhängig, in welchen die Gewährung von Wohngeld oder Unterhaltsvorschuss begehrt wird.

8. Kammer

8 K 1720/23.GI

Termin zur m. V. ist der 25.08.2025, 10 Uhr, Raum 3.

Der Fall betrifft die Anfechtung der Bürgermeisterwahl in der Stadt Staufenberg. Der Kläger rügt diverse Wahlfehler (z. B. Abstand der Wahlplakate zu den Wahllokalen, Erscheinen des Bildes des Bürgermeisters im Amtsblatt der Stadt, Kolumne des Bürgermeisters, Bürgersprechstunde).

8 K 1994/24.GI

Termin zur m. V. ist der 23.05.2025, 10 Uhr, Raum 3.

Der Kläger begehrt die Feststellung, dass die Abstimmung über seinen Antrag („Anhebung der Wassertemperatur im städtischen Freibad“) in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 16.6.2023 und Äußerungen des seinerzeitigen stellvertretenden Stadtverordnetenvorstehers hierzu rechtswidrig waren.

8 K 1693/24.GI

Die Beteiligten streiten über die Zuweisung eines Abholortes von Mülltonnen in der Großgemeinde Schotten.

9. Kammer

9 K 1278/24

Gegenstand ist eine Klage gegen einen Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis wegen Unzuverlässigkeit. Hintergrund ist, dass eine Waffe unerlaubterweise Abgegeben worden sein soll.

9 K 1970/24

Die Beteiligten, das Land Hessen und der Wetteraukreis, streiten um die Angliederung mehrerer Eigenjagdbezirke des Landes Hessen durch Allgemeinverfügung.

Außerdem sind in der 9. Kammer derzeit zahlreiche prüfungsrechtliche Verfahren hinsichtlich Studiengängen an der Philipps-Universität Marburg und der Justus-Liebig-Universität Gießen anhängig.

10. Kammer

Im Jahr 2024 sind bei der 10. Kammer im klassischen Bereich knapp 80 Klageverfahren eingegangen, bei denen es sich mit wenigen Ausnahmen um Untätigkeitsklagen im Einbürgerungsrecht handelt. Diese sind nach den Ausführungen der beteiligten Stellen des Landes Hessen, dem Regierungspräsidium Darmstadt und dem Regierungspräsidium Gießen, auf die inzwischen entstandenen Bearbeitungszeiten von regelmäßig über einem Jahr, in Ausnahmefällen auch über zwei Jahren zurückzuführen, welche wiederum durch eine massive personelle Unterbesetzung und gleichzeitig signifikant gestiegener Zahl von Einbürgerungsanträgen verursacht worden seien.

Im Übrigen sind in der 10. Kammer zahlreiche Klagen von Landes- oder Bundesbeamten gegen die jeweils zuständige Beihilfestelle ihres Dienstherrn anhängig.

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