Verwaltungsgericht Wiesbaden

Klage des BUND gegen Regionalplan-Zielabweichung

Die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Wiesbaden hat mit Beschluss vom 22.03.2024 die Klage des BUND gegen die Regionalplan-Zielabweichung im Zusammenhang mit dem Wiesbadener „Ostfeld“ an den Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel verwiesen.

Nr. 2/2024

Dieses Verfahren war bis zur Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in einem Parallelverfahren mit Blick auf die Klagebefugnis des BUND ausgesetzt. Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 28.09.2023 – 4 C 6.21 – über die Klagebefugnis des BUND entschieden. In diesem Urteil hat das Bundesverwaltungsgericht auch darauf hingewiesen, dass für solche Klagen eine erstinstanzliche Zuständigkeit des Verwaltungsgerichtshofs gegeben sei.

Der Beschluss (6 K 1325/21.WI) ist unanfechtbar.

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