Nr. 23/2023
Soeben hat der 2. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs entschieden, dass die Versammlung „Krieg beenden, Waffenstillstand in Palästina/Israel“ in Frankfurt am Main stattfinden darf.
Mit Verfügung vom 23. November 2023 hatte die Stadt Frankfurt am Main dem Antragsteller und zugleich Anmelder der Versammlung die für heute zwischen 14.30 und 19.00 Uhr geplante Kundgebung „Krieg beenden, Waffenstillstand in Palästina/Israel“ verboten. Dagegen wehrte sich der Antragsteller mit einem gerichtlichen Eilantrag, dem das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main stattgab (5 L 3760/23.F).
Der 2. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs hat diese Entscheidung nunmehr bestätigt und damit die Beschwerde der Stadt Frankfurt am Main zurückgewiesen. Die Versammlung kann daher wie geplant stattfinden.
Zur Begründung führt der Senat aus, dass die Stadt keine Umstände hinreichend plausibel dargelegt habe, die eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit auf der geplanten Versammlung befürchten ließen. Die Prognose der Stadt beruhe weitgehend auf bloßen Verdachtsmomenten und Vermutungen. Eventuellen Gefährdungshandlungen könne überdies durch Auflagen begegnet werden. Die Veranstalter hätten selbst angeboten, die geplanten Redebeiträge vor der Versammlung vorzulegen, so dass diese auf strafbaren Inhalt hätten überprüft werden können. Es obliege der Versammlungsbehörde, auf dieses Angebot einzugehen. Ferner hätte in diesem Fall zur Auflage gemacht werden können, Redebeiträge, Parolen und Plakate, die nicht in deutscher Sprache verfasst seien, ins Deutsche übersetzen zu lassen.
Der Beschluss ist im verwaltungsgerichtlichen Instanzenzug nicht anfechtbar.
Aktenzeichen: 2 B 1662/23