Kläger ist eine anerkannte Umweltvereinigung. Das Verfahren betrifft die westlichste WEA des aus drei WEA bestehenden Windparks. Maßgeblich dürften insbesondere Fragen des Immissionsschutzes hinsichtlich Geräuschimmissionen werden. Die WEA ist bereits Ende 2020 errichtet und in Betrieb genommen worden, nachdem das vorausgehende Eilrechtsschutzverfahren (Az. 4 L 2007/18.WI) erfolglos geblieben ist. Über die Zulässigkeit des östlichsten Windrades desselben Windparks, welches auf Waldsolmser Gemarkung liegt, hat bereits das VG Gießen entschieden (Az.: 3 K 5458/18.GI).
Die mündliche Verhandlung findet aus Platzgründen nicht im Justizzentrum Wiesbaden, sondern im auswärtigen Gerichtssaal des Landgerichts Wiesbaden in der Leichtbauhalle auf dem Festgelände Gibber Kerb, Grundweg, in Wiesbaden-Biebrich statt.
Es wird zunächst von einem Akkreditierungsverfahren für Pressevertreter abgesehen, da für interessierte Pressevertreter ausreichend Plätze zur Verfügung stehen dürften. Zur besseren Planbarkeit wird dennoch dringend darum gebeten, die Pressestelle des VG Wiesbaden über eine geplante Teilnahme per E-Mail zu benachrichtigen. Die Sitzplätze für die Öffentlichkeit werden in der Reihenfolge des Einlasses vergeben.