Nr. 10/2023
Mit Wirkung zum 15. Juni 2023 ist der bisherige Präsident des Verwaltungsgerichts Gießen, Harald Wack, durch Erlass des Hessischen Ministeriums der Justiz als Vorsitzender Richter zum Hessischen Verwaltungsgerichtshof versetzt worden.
Das Präsidium des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs hat Herrn Wack den Vorsitz im 2. Senat zugewiesen. Der 2. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs ist unter anderem für das Straßen- und Verkehrsrecht, das Bergrecht sowie das Versammlungsrecht zuständig.
Harald Wack wurde 1967 in Gießen geboren und studierte an der dortigen Justus-Liebig-Universität Rechtswissenschaften. Das anschließende Referendariat leistete er im Bezirk des Landgerichts Gießen ab. Dort trat er im August 1997 als Proberichter in den Richterdienst des Landes Hessen ein. Im Juli 2000 erfolgte seine Ernennung zum Richter auf Lebenszeit.
Im Zeitraum 2002 bis 2008 ließ sich Herr Wack mehrfach abordnen, unter anderem als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den Staatsgerichtshof des Landes Hessen und an das Hessische Ministerium der Justiz. Im August 2008 erfolgte seine Beförderung zum weiteren aufsichtführenden Richter am Amtsgericht Wetzlar. Fünf Jahre später wurde Herr Wack Vizepräsident des Amtsgerichts in Gießen. Im März 2019 wurde er zum Präsidenten des Verwaltungsgerichts Gießen ernannt. Seit April 2023 ist Herr Wack richterliches Mitglied des Staatsgerichtshofs des Landes Hessen.
Herr Wack engagiert sich seit vielen Jahren in der Ausbildung des juristischen Nachwuchses, unter anderem war er Leiter von Arbeitsgemeinschaften für Referendare und ist nebenamtliches Mitglied des hessischen Justizprüfungsamtes. Zudem ist er als Lehrbeauftragter an der Technischen Hochschule Mittelhessen und an der Philipps-Universität in Marburg tätig.
Harald Wack ist geschieden und Vater von vier erwachsenen Kindern.