Porträt von Harald Wack.

Verwaltungsgericht Gießen

Präsident des Verwaltungsgerichts Gießen verabschiedet

Das Gießener Verwaltungsgericht verabschiedete sich jetzt von seinem (ehemaligen) Präsidenten, Harald Wack, der zum 15. Juni 2023 seine neue Tätigkeit als Vorsitzender Richter am Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel aufgenommen hat.

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Mit dem scheidenden Präsidenten verlasse ein „echter Mittelhesse“ das Verwaltungsgericht, betonte der Vizepräsident des Gerichts, Helmut Schmidt. Wack stammt aus Biebertal und lebt in der Nähe von Marburg. In den zurückliegenden vier Jahren habe er sich in herausragender Weise für das Verwaltungsgericht und die Beschäftigten eingesetzt, lobte Schmidt. Insbesondere habe er dazu beigetragen, dass vor etwa zwei Jahren eine Kammer neu eingerichtet werden konnte und eine sehr hohe Anzahl junger Richterinnen und Richter am Verwaltungsgericht auf Lebenszeit ernannt wurde.

Wack ist am 20. Oktober 1967 in Gießen geboren. Dort absolvierte er auch Studium und Referendariat. Im Jahr 1997 begann er seinen Richterdienst am Landgericht Gießen und war in der Folgezeit schwerpunktmäßig im Zivil- und im Strafrecht tätig. Nach mehreren Abordnungen, die ihn unter anderem an das Verwaltungsgericht Gießen, das Hessische Ministerium der Justiz und als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den Staatsgerichtshof des Landes Hessen in Wiesbaden führten, wurde er im Jahr 2008 aufsichtsführender Richter am Amtsgericht Wetzlar und 2013 Vizepräsident des Amtsgerichts Gießen. Von dort wechselte er im Jahr 2019 als Präsident an das Verwaltungsgericht Gießen. Im März 2023 wurde er vom Hessischen Landtag zum richterlichen Mitglied des Staatsgerichtshofs des Landes Hessen gewählt. Wack ist seit vielen Jahren Prüfer in der ersten juristischen Staatsprüfung sowie Lehrbeauftragter an der Technischen Hochschule Mittelhessen und an der Philipps-Universität Marburg.

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