„Der Rechtsstaat lebt auch vom Ehrenamt.“, leitete der Präsident des Verwaltungsgerichts Harald Wack (rechts im Bild) ein in die gestern am Verwaltungsgericht Gießen stattgefundene Schulung der ehrenamtlichen Richter.
19 der insgesamt 50 am Gießener Verwaltungsgericht tätigen ehrenamtlichen Richter nahmen an der angebotenen Informationsveranstaltung teil. Die Referenten Helmut Schmidt (Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht, 2. von links im Bild) und Felix Krämer (Richter auf Probe, links im Bild) gaben einen kurzen Überblick über die Historie und den Aufbau der Verwaltungsgerichtsbarkeit. Außerdem wurden Grundrisse des Prozessrechts sowie die zwingenden Voraussetzungen jeder Klage dargestellt.
Ehrenamtliche Richter werden am Verwaltungsgericht auf Vorschlag der Kreise und kreisfreien Städte von einem Wahlausschuss gewählt. Der Wahlausschuss besteht aus dem Präsidenten des Verwaltungsgerichts, einem von der Landesregierung bestimmten Verwaltungsbeamten und sieben vom Landtag gewählten Vertrauensleuten. Die auf
diese Weise gewählten ehrenamtlichen Richter werden immer dann zu Entscheidungen herangezogen, wenn nicht durch Beschluss zu entscheiden, sondern eine mündliche Verhandlung durchzuführen ist oder ein Urteil von der gesamten Kammer getroffen wird. Hierbei handelt es sich um den von der verwaltungsgerichtlichen Prozessordnung vorgesehenen Grundfall. Der Spruchkörper setzt sich dann aus drei Berufsrichtern und zwei ehrenamtlichen Richtern zusammen. Den ehrenamtlichen Richtern kommt dasselbe Stimmrecht zu wie den Berufsrichtern und auch sie haben ein Frage- und Auskunftsrecht bei den Verhandlungen und im Rahmen der Beratungen.