Mit soeben ergangenem Beschluss hat die 8. Kammer des Verwaltungsgerichts Gießen bis zur Entscheidung über einen anhängigen Eilantrag des FC Gießen 1927 Teutonia/1900 VfB e.V. (im Folgenden: FC Gießen) der Stadt Pohlheim untersagt, dem FC Turabdin-Babylon Pohlheim e.V. (im Folgenden: TuBa Pohlheim) die Nutzung des Kunstrasenplatzes an der Sportanlage „An der Neumühle“ in Pohlheim sowie der im dortigen Sportheim befindlichen Duschen und Umkleiden zu gestatten.
Der FC Gießen hat am 22. Januar 2026 einen Eilantrag gegen die von der Stadt Pohlheim dem TuBa Pohlheim gestattete Nutzung des Kunstrasenplatzes an der Sportanlage „An der Neumühle“ in Pohlheim sowie der im dortigen Sportheim befindlichen Duschen und Umkleiden gestellt. Der FC Gießen ist der Ansicht, dass ihm ein Recht zur alleinigen Nutzung an der genannten Sportstätte zukomme.
Zur Begründung des sog. Stoppbeschlusses, der eine Zwischenentscheidung in dem anhängigen Eilverfahren darstellt, führte die 8. Kammer aus, dass dieser geboten sei, da die Stadt Pohlheim dem Gericht mitgeteilt habe, die genannten Sportanlagen trotz des anhängigen Eilverfahrens dem TuBa Pohlheim zur Verfügung zu stellen. Der eingelegte Eilantrag des FC Gießen sei jedoch nicht offensichtlich aussichtslos und es drohten irreversible Zustände oder schwere und unabwendbare Nachteile für den FC Gießen. Daher könne ohne eine entsprechende Zwischenentscheidung das Recht auf effektiven Rechtsschutz nicht gewahrt werden. Es könne zum jetzigen Stand nicht ausgeschlossen werden, dass die vorzunehmende Interessenabwägung zugunsten des FC Gießen ausfalle. Denn nach einem Unterpachtvertrag vom März 2006 bestehe eine Verpflichtung der Stadt Pohlheim, dem FC Gießen jedenfalls das Sportheim und die auf dem gepachteten Grundstück befindlichen Parkplätze zur Verfügung zu stellen.
Die Entscheidung (Beschluss vom 28. Januar 2026, Az.: 8 L 325/26.GI) ist noch nicht rechtskräftig. Die Beteiligten können dagegen binnen zwei Wochen Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel einlegen. Das Eilverfahren ist unter dem genannten Aktenzeichen weiterhin anhängig.