Verwaltungsgericht Wiesbaden

Verhandlung zur AfD-Einstufung

Mündliche Verhandlung betreffend die Einstufung des hessischen Landesverbands der AfD als Verdachtsfall durch das Landesamt für Verfassungsschutz Hessen und deren Bekanntgabe

Die mündliche Verhandlung über die Klagen des hessischen Landesverbands der Partei Alternative für Deutschland (AfD) gegen das Land Hessen betreffend die Einstufung des Landesverbands als sogenannter Verdachtsfall und deren Bekanntgabe durch das Landesamt für Verfassungsschutz und das Hessische Ministerium des Innern (Aktenzeichen 6 K 1165/22.WI und 6 K 1173/22.WI) findet am 18. Mai 2026 ab 9:30 Uhr im Sitzungssaal 1.026 im Justizzentrum Wiesbaden statt. Angesichts der Personenkontrollen im Justizzentrum empfiehlt sich dringend eine rechtzeitige Anreise.

Hinsichtlich der mündlichen Verhandlung am 18. Mai 2026 wird gebeten, die nachfolgende Verfügung der Vorsitzenden Richterin der 6. Kammer des VG Wiesbaden zur Kenntnis zu nehmen:

A. Einlass in den Sitzungssaal

  1. Die Sitzung ist öffentlich (§ 169 Satz 1 GVG).
  2. Der Einlass in den Sitzungssaal erfolgt ab 9:00 Uhr.
  3. Es werden nur so viele Zuhörerinnen und Zuhörer im Sitzungssaal zugelassen, wie dort Sitzplätze vorhanden sind. Die Zahl der Sitzplätze beträgt 30, davon sind 15 Sitzplätze für Medienvertreterinnen und -vertreter reserviert. Von diesen 15 Sitzplätzen sind insgesamt fünf Plätze für Vertreterinnen und Vertreter hessischer Regional- und Lokalmedien reserviert.
  4. Der Einlass in den Sitzungssaal erfolgt nur gegen Vorlage einer Einlasskarte. Die Einlasskarten werden in einem durch Aushang ausgewiesenen Medienraum separat für Medienvertreterinnen und -vertreter einerseits und sonstige Zuhörerinnen und Zuhörer andererseits vergeben.
  5. Die Vergabe der Einlasskarten für die Medienvertreterinnen und -vertreter erfolgt nach Maßgabe eines im Vorfeld der Verhandlung durchzuführenden Akkreditierungsverfahrens. Die Einzelheiten ergeben sich aus den Regelungen unter C.

    Sollten nach Durchführung des Akkreditierungsverfahrens noch reservierte Sitzplätze zur Verfügung stehen, erfolgt deren Vergabe an durch Presseausweis ausgewiesene Medienvertreterinnen und -vertreter nach der Reihenfolge des tatsächlichen Erscheinens.

  6. Die Vergabe der Einlasskarten für sonstige Zuhörerinnen und Zuhörer erfolgt nach der Reihenfolge des tatsächlichen Erscheinens.

    Sollten nach Einlass aller Medienvertreterinnen und -vertreter noch reservierte Sitzplätze zur Verfügung stehen, erfolgt die Vergabe dieser Sitzplätze an sonstige Zuhörerinnen und Zuhörer nach der Reihenfolge des tatsächlichen Erscheinens.

B. Bild-, Film- und Tonaufnahmen

  1. Für Bild- und Filmaufnahmen im Sitzungssaal werden Medienpools gebildet. Zugelassen werden zwei Fernsehteams (ein öffentlich-rechtlicher und ein privat-rechtlicher Sender mit jeweils einer Kamera) sowie zwei Fotografinnen oder Fotografen. Die Vergabe der Poolführerschaft erfolgt im Rahmen des Akkreditierungsverfahrens nach Maßgabe der Regelungen unter C.
  2. Die zugelassenen Kamerateams, Fotografinnen und Fotografen werden vor Beginn der Verhandlung in den Sitzungssaal eingelassen. Bild-, Film- und Tonaufnahmen sind bis zum Aufruf der Sache gestattet. Nach Aufruf der Sache haben die Kamerateams, Fotografinnen und Fotografen den Sitzungssaal zu verlassen.
  3. Bei Bild- und Filmaufnahmen im Sitzungssaal ist der Aufenthalt hinter der Richterbank nicht gestattet. Bild- und Filmaufnahmen sind ausschließlich mit geräuscharmen Apparaten ohne Blitzlicht gestattet.
  4. Nach Schluss der mündlichen Verhandlung bzw. Urteilsverkündung sind Interviews sowie Bild- und Filmaufnahmen mit Verfahrensbeteiligten oder sonstigen Personen im Sitzungssaal für den Zeitraum von maximal 30 Minuten zugelassen.
  5. Im Übrigen sind Bild-, Film- und Tonaufnahmen unzulässig. Technische Geräte, die zur Herstellung von Bild-, Film- und Tonaufnahmen geeignet sind, sind auf Verlangen bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung in amtliche Verwahrung zu geben.

C. Akkreditierungsverfahren

  1. Das Akkreditierungsverfahren beginnt mit der Veröffentlichung der vorliegenden Verfügung durch Presseerklärung und endet am Mittwoch, dem 6. Mai 2026 um 12:00 Uhr. Akkreditierungsgesuche, die nach Ablauf dieser Frist eingehen, werden nicht berücksichtigt.
  2. Akkreditierungsgesuche sind schriftlich unter Beifügung einer Ablichtung des gültigen Presseausweises per E-Mail an die Adresse presseredaktion@vg-wiesbaden.justiz.hessen.de zu richten. Akkreditierungsgesuche, die das Gericht auf anderem Wege erreichen, werden nicht berücksichtigt. Die Bereitschaft zur Übernahme einer Poolführerschaft ist mit dem Akkreditierungsgesuch ausdrücklich zu erklären.
  3. Die Akkreditierung sowie die Vergabe der Poolführerschaft erfolgen nach der Reihenfolge des Eingangs der Akkreditierungsgesuche; bei Zeitgleichheit entscheidet das Los.
  4. Nach Ende des Akkreditierungsverfahrens und rechtzeitig vor dem Termin zur mündlichen Verhandlung versendet das Gericht eine Benachrichtigung über die erfolgreiche oder nicht erfolgreiche Akkreditierung und die Vergabe der Poolführerschaft
  5. Die Bestimmung der an den Foto- und Filmaufnahmen konkret mitwirkenden Personen bleibt den Fernsehsendern, Agenturen und Fotografinnen und Fotografen selbst überlassen. Die Namen der Kameraleute, Fotografinnen und Fotografen sind der Gerichtsverwaltung per E-Mail an verwaltung@vg-wiesbaden.justiz.hessen.de bis Dienstag, 12. Mai 2026, mitzuteilen, damit namentlich zugeordnete Genehmigungen für Foto- und Filmaufnahmen erteilt werden können.

D. Ergänzende Regelungen

  1. Das Mitführen von Flugblättern, Transparenten und sonstigen Gegenständen, die zur Störung der Verhandlung geeignet sind, ist im Sitzungssaal untersagt. Zuhörinnen und Zuhörern ist das Tragen von Abzeichen und Symbolen, die auf die Zugehörigkeit zu, die Sympathie für oder die Antipathie gegen eine bestimmte politische Partei oder der von dieser vertretenen Politik hinweisen, untersagt.
  2. Zuhörerinnen und Zuhörern ist das Telefonieren oder Versenden von Nachrichten sowie jegliche Nutzung des Internets im Sitzungssaal untersagt.
  3. Elektronische Geräte, wie Mobiltelefone, Laptops und Tablets dürfen durch Medienvertreterinnen und -vertreter im Sitzungssaal im Offline-Betrieb verwendet werden.
  4. Diese Verfügung gilt auch für etwaige Fortsetzungstermine.“

Aktenzeichen:

6 K 1165/22.WI
6 K 1173/22.WI

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