Verwaltungsgericht Gießen

Vollsperrung auf der Landesstraße zwischen Wieseck und Alten-Buseck bestätigt

Mit Beschluss vom heutigen Tage hat die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Gießen in einem Eilverfahren die seit Montag angeordnete Vollsperrung auf der Landesstraße L 3128 zwischen Gießen-Wieseck und Alten-Buseck bestätigt.

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Entlang der L 3128 wird in dem Bereich zwischen der Einmündung der Vixröder Straße (Abzweig in Richtung Trohe) und dem Kreisverkehr in Alten-Buseck derzeit ein Rad- und Gehweg ausgebaut. Zudem wird die Fahrbahn der Landesstraße im Bereich des Gewerbegebietes „Flößer Weg“ auf der gesamten Breite grundhaft saniert. Hierfür sind bis Anfang November zwei Vollsperrungen vorgesehen. Aktuell ist die Straße ab dem Abzweig der Vixröder Straße bis zu dem Abzweig Flößerweg gesperrt. Ab Mitte August wird der zweite Teilbereich - ab dem Abzweig Flößerweg bis zum Ortseingang Alten-Buseck gesperrt werden. Die ausgewiesene Umleitung führt über Staufenberg-Daubringen. Das Gewerbegebiet „Flößer Weg“ ist jeweils aus der nicht gesperrten Richtung der L 3128 erreichbar.

Die Antragstellerin ist mit ihrem Gewerbebetrieb in dem Gewerbegebiet „Flößer Weg“ ansässig und wandte sich mit einem Eilantrag gegen die beiden Vollsperrungen der Landesstraße. Die Vollsperrungen würden für sie einen erheblichen Mehraufwand in Form von Arbeitszeit und Fahrtkosten bedeuten. Zudem erwarte sie einen erheblichen Rückgang der täglichen Kundschaft aufgrund der eingeschränkten Erreichbarkeit.

Das Land Hessen als Antragsgegner begründete sein Vorgehen demgegenüber damit, dass die Zeiten der Vollsperrung bereits auf das erforderliche Mindestmaß beschränkt worden seien. Eine Vollsperrung im Einmündungsbereich zum Flößerweg sei aufgrund der dort durchzuführenden größeren Baumaßnahmen unumgänglich.

(Beschluss vom 22. Juni 2022, Az.: 6 L 1251/22.GI)

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