Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Landesverband Hessen e.V. wandte sich Ende 2020 mit einem Eilantrag gegen die Baugenehmigung für den Neubau einer Logistikhalle mit Büro- und Sozialflächen sowie eines Parkhauses in der Gemeinde Echzell. Dem gab schließlich der Hessische Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 12. Mai 2021 statt ( Pressemitteilung des Hess. VGH vom 12. Mai 2021), sodass die bereits begonnen Bauarbeiten eingestellt werden mussten.
Nach Durchführung einer weiteren Flora-Fauna-Habitat-Verträglichkeitsprüfung beantragte der Bauherr die Abänderung des Beschlusses des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs aus dem Jahr 2021.
Diesem Antrag gab die Kammer statt und führte in ihrer Begründung aus, dass sich die Baugenehmigung unter Berücksichtigung der veränderten Umstände als offensichtlich rechtmäßig erweise. Die durchgeführten Untersuchungen würden eine Beeinträchtigung des naturschutzrechtlich geschützten Gebietes nicht (mehr) erkennen lassen. Sie seien insbesondere auf der Basis umfangreicher Ortsbegehungen, Kartierungen und Auswertungen erfolgt. Zudem sei im Hinblick auf die geprüften Vogelarten sowie andere Tierarten (unter anderem Biber) in der Summe nicht erkennbar, dass Beeinträchtigungen durch Beleuchtung, optische Störreize oder sonstige Störungen von den nunmehr durchgeführten Prüfungen nicht berücksichtigt worden seien. Dies gelte auch mit Blick auf die Auswirkungen eines 24-Stunden-Betriebs.
Die Entscheidung (Beschluss vom 21. Februar 2024, Az.: 1 L 3964/20.GI) ist noch nicht rechtskräftig. Die Beteiligten können dagegen binnen zwei Wochen Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel einlegen.