Sprechzeiten: Montag bis Freitag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung
Sprechzeiten Rechtsantragstelle: Montag bis Freitag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Bitte beachten Sie den Hinweis zu Eilanträgen!
Hinweise
Bei kurzfristigem Eilrechtsschutz wird um telefonische Vorankündigung während der Geschäftszeiten gebeten!
Geschäftszeiten: montags bis donnerstags von 07:30 Uhr bis 16:30 Uhr und freitags von 07:30 Uhr bis 15:00 Uhr
Telefon: +49 641 934 - 4005
Viele Entscheidungen sind über die Landesrechtsprechungsdatenbank abrufbar. Im Übrigen können Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Gießen bei uns angefordert werden.
Dies ist nur schriftlich möglich. Hierfür können Sie sich des normalen Postwegs, des Telefax oder der E-Mail bedienen. Bitte teilen Sie Ihren Namen, Ihre Adresse sowie Ihr rechtliches Interesse für die Übersendung der angeforderten Entscheidung mit.
Die gewünschte Entscheidung wird Ihnen auf dem Postweg zugesandt. Soweit die angeforderte Entscheidung hier in elektronischer Form vorliegt, kann diese auch per E-Mail an Sie übermittelt werden.
Die Übersendung von Entscheidungen an nicht am Verfahren beteiligte Dritte ist kostenpflichtig. Unabhängig von der Art der Übermittlung und der Anzahl der Seiten wird eine Gebühr von 15,-- Euro erhoben (Nr. 8 der Anlage zum Hessischen Justizkostengesetz). Für Medienvertreter und für Behörden im Wege der Amtshilfe erfolgt die Übersendung von Entscheidungen kostenfrei.
Für weitere Informationen stehen Ihnen die Service-Einheiten zur Verfügung. Diese erreichen Sie unter der Telefonnummer: +49 641 934 - 4005
Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare, die beabsichtigen, zwei Monate ihrer Verwaltungsstation oder ihre Wahlstation beim Verwaltungsgericht Gießen abzuleisten, senden ihre aussagekräftige Bewerbung bitte per E-Mail an die Ausbildungskoordinatorin, Frau Richterin Gleim:
Zeitraum der gewünschten Ausbildung und Angabe, ob es sich um die Verwaltungs- oder die Wahlstation handelt.
Aufgrund der begrenzten Ausbildungskapazitäten beim Verwaltungsgericht Gießen einerseits und der Vielzahl von Bewerberinnen und Bewerbern andererseits bitten wir alle Referendarinnen und Referendare, sich nur zu bewerben, wenn Sie ernsthaft an einer Ausbildung beim Verwaltungsgericht Gießen interessiert sind.
Für weitere Fragen stehen Ihnen Frau Gleim und vertretungsweise Frau Richterin Kabrhel unter obiger E-Mail-Adresse und in dringenden Fällen telefonisch zur Verfügung. Es wird gebeten, von telefonischen Anfragen nach dem Stand des Bewerbungsverfahrens abzusehen. Sie erhalten rechtzeitig eine Nachricht über dessen Ausgang. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Die Bibliothek des Verwaltungsgerichts Gießen dient grundsätzlich nur dem internen Dienstbetrieb. Sie steht der Öffentlichkeit nicht zur Verfügung.
Referendare, Rechtsanwälte und andere Personen, die ein begründetes Interesse nachweisen, können die Bibliothek nach Absprache mit den zuständigen Bediensteten während deren Anwesenheit benutzen.
Chancen, so vielfältig wie das Land.
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